Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln


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In Europa sind nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung über 50 Lebensmittelzusatzstoffe nach der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln zugelassen. Süßstoffe, Stabilisatoren, synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker sind nach der Verordnung vollständig verboten. Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen ist für Bio-Lebensmittel darüber hinaus nur dort gestattet, wo sie gesetzlich gefordert sind. So muss beispielsweise Babybrei mit Vitamin B1 angereichert werden. Nach der EG-Öko-Verordnung dürfen bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln zudem nur dann Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, wenn sie ohne den betreffenden Zusatzstoff weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können.

Die Stoffe wie beispielsweise Bienenwachs, E 901 🛒, Carnaubawachs, E 903, oder Schwefelsäure, E 513 sind als sogenannte technischen Hilfsstoffe zugelassen, die nicht auf dem Etikett angegeben werden müssen.
Jedoch legen die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände ihren Erzeugerbetrieben häufig strenger Auflagen bei der Verwendung von Zusatzstoffen auf.


Erlaubte Zusatzstoffe Bio-Lebensmitteln



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon