Süßstoffe, Süßungsmittel
Englisch: Sweetenings, Sweetener
Französisch: édulcorant
Italienisch: Dolcificanti, Edulcoranti
Spanisch: Edulcorantes, Dulcificantes
Inhaltsverzeichnis
- Süßstoffe
- Verwendung
- Eigenschaften
- Kennzeichnung
- Süßstoffe: Gesundheitliche Aspekte
- Zugelassene Süßstoffe
- Zugelassene Zuckeraustauschstoffe
- Zusammenfassung und Kurzinfos
- Quellen
Der Begriff Süßstoffe bzw. Süßungsmittel ist ein Sammelbegriff für synthetische und natürliche Verbindungen, die einen intensiven süßlichen Geschmack besitzen. Ihre Süßkraft reicht bis zum 500fachen von Zucker, also Saccharose. Alle Süßstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die im Gegensatz zu Zucker oder Zuckeraustauschstoffen keinen oder nur einen sehr geringen Nährwert haben. Sie werden vom Körper so gut wie unverändert wieder ausgeschieden. Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht seit Dezember 2014 vor, dass Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe unter dem Begriff Süßungsmittel zusammengefasst werden.
Verwendung
Süßstoffe enthalten keine Glukose, darum stellen sie für Diabetiker bei Süßspeisen und Getränken 🛒 eine Alternative zum Zucker dar. Daneben werden Süßstoffe bei gewichtsreduzierender Kost als Zuckerersatz verwendet. Süßstoffe werden in Tablettenform, Streusüße oder Flüssigsüße im Handel angeboten. In der Lebensmittelindustrie werden Süßstoffe vorwiegend zum Süßen von Diabetiker-Lebensmitteln oder so genannten Lightprodukten verwendet. Für bestimmte Geschmacksrichtungen werden häufig verschiedene Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe miteinander gemischt. Die Verwendung von Süßstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Eigenschaften
Süßstoffe können lange gelagert werden, dabei verlieren sie, mit Ausnahme von Aspartam auch bei langer Lagerung nicht an Süßkraft. Darüber hinaus behalten Süßstoffe, außer Aspartam und Thaumatin auch beim Erhitzen Ihre Süßkraft. Die meisten Süßstoffe haben einen sehr spezifischen Nach- oder Beigeschmack. Darum unterliegt ihr Einsatz bzw. ihre Dosierungen geschmacklichen Beschränkungen.
Kennzeichnung
Neben der geschmacklichen Einschränkung unterliegt die Verwendung von Süßstoffen einer gesetzlichen Höchstmengenbegrenzung. Die mit Süßstoffen gesüßten Lebensmittel müssen einen entsprechenden Eintrag in der Zutatenliste haben.
Für Süßungsmittel in Lebensmitteln gelten eine Reihe spezieller Kennzeichnungsvorschriften:
- Lebensmittel, die einen der unten genannten Zusatzstoffe enthalten, müssen den Hinweis mit Süßungsmittel(n) tragen. Sind in dem Lebensmittel sowohl Zucker als auch die unten aufgeführten Süßstoffe und Zuckerausstauschstoffe enthalten, muss auf dem Etikett stehen: mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n). Zusätzlich muss die Zutatenliste wie bei allen Zusatzstoffen jeweils die Klassenbezeichnung – in diesem Fall angeführt von der Funktionsklasse Süßungsmittel entweder der Klarname des Süßungsmitteln oder dessen E-Nummer, also beispielsweise Süßungsmittel Aspartam oder Süßsungsmittel E 951.
- Lebensmittel mit einem Anteil (an den unten aufgeführten Zuckeraustauschstoffen) von über 10 %, müssen mit den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken gekennzeichnet sein.
- Mit Aspartam und Aspartam-Acesulfam-Salz gesüßte Lebensmittel müssen mit dem Warnhinweis mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle gekennzeichnet sein. Dieser Hinweis ist für Menschen mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie wichtig, da sie die in den beiden Süßstoffen enthaltene Aminosäuren Phenylalanin nicht abbauen können.
Süßstoffe: Gesundheitliche Aspekte
Zahlreichen Untersuchungen zufolge sollen Süßstoffe keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften haben. In der Vergangenheit wurden den Süßstoffen nachgesagt krebsfördernd zu sein und den Hunger auf Süßes zu verstärken; diese Befürchtungen gelten, den Untersuchungen nach als unbegründet. Im Gegensatz zu Zucker begünstigen Süßstoffe nicht die Bildung von Karies.
Zugelassene Süßstoffe
- Acesulfam, Acesulfam-K, E 950
- Aspartam, E 951
- Aspartam-Acesulfam-Salz, E 962
- Cyclamat, Cyclohexylsulfamidsäure, Cyclohexansulfamidsäure, E 952 🛒
- Saccharin, E 954
- Sucralose, E 955
- Thaumatin, E 957
- Neohesperidin-DC, Neohesperidin, E 959
Zugelassene Zuckeraustauschstoffe
- Erythritol, E 968 🛒
- Isomalt, E 953
- Lactitol, E 966
- Maltitol, E 965
- Mannitol, E 421
- Polyglycitol, E 964
- Sorbitol, E 420
- Xylitol, E 967
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Glucosesirup wird verwendet als Süßungsmittel
- Lactit, Neotam und Cyclamat ist ein Süßstoff