Natriumhydroxid, Ätznatron, E 524


Englisch: Sodium hydroxide
Französisch: Hydroxyde de sodium
Italienisch: Idrossido di sodio
Spanisch: Hidróxido de sodio


Inhaltsverzeichnis

Natriumhydroxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 524 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Natriumhydroxid auch als Ätznatron, Natronlauge, Soda oder unter seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Natriumhydroxid in der Funktionsklasse der Säureregulatoren geführt.

Bei Natriumhydroxid handelt es sich um eine starke Base, die in flüssiger Form auch unter der Bezeichnung Natronlauge bekannt ist. In fester Form wird Natriumhydroxid als Ätznatron bezeichnet. Als basische Verbindung bewirkt Natriumhydroxid eine Neutralisation von Säuren. Diese Eigenschaft nutzt die Lebensmittelindustrie, um Säuregrade nach Belieben einzustellen und zu stabilisieren. E 524 dient daher als Säureregulator in der Lebensmittelindustrie und unterstützt beispielsweise Konservierungsmittel, die eine saure Umgebung benötigen, in ihrer Wirkung. Für das Aufschließen von Eiweiß und Stärke eignet sich Natriumhydroxid ebenfalls. Besonders bekannt ist Natronlauge für den Einsatz bei der Herstellung von Gebäck. Für den charakteristischen Geschmack von Laugengebäck ist Natriumhydroxid, das mit beim Backen freigesetzten Kohlendioxid reagiert, verantwortlich.


Verwendung von Natriumhydroxid

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Zugelassen ist Natriumhydroxid für alle Lebensmittel. Eine Beschränkung der Höchstmenge liegt für E 524 nicht vor. Lediglich Lebensmittel, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mit Zusatzstoffen versehen werden dürfen, und solche, die unbehandelt zum Verkauf angeboten werden, dürfen nicht mit Natriumhydroxid behandelt werden.

Zum Einsatz kommt Natriumhydroxid unter anderem in Laugengebäck, Marmelade, Konfitüre, Gelee, Oliven (zum Entfernen der Bitterstoffe von grünen Oliven), Würzmitteln und Kakaorohmasse. Da es keine Höchstmengenbeschränkung gibt, kann E 524 bis quantum satis zugesetzt werden. Quantum satis bedeutet in etwa "ausreichende Menge". Bei der Lebensmittelproduktion darf Natriumhydroxid daher in genau der Menge beigemengt werden, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Natriumhydroxid ist außerdem für die Herstellung von Entwöhnungsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen.
Laut "VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91" darf Natriumhydroxid auch für Biolebensmittel verwendet werden. Dies gilt, wenn der Zusatzstoff als Oberflächenbehandlung von Laugengebäck sowie als Verarbeitungshilfsstoff wie bei der Entbitterung von Oliven eingesetzt wird. Demnach sind Zusatzstoffe für Biolebensmittel zugelassen, wenn die Stoffe...

...nicht selbst als Lebensmittelzutaten verzehrt werden, jedoch bei der Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder deren Zutaten aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung verwendet werden und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände oder Rückstandsderivate im Enderzeugnis hinterlassen können, unter der Bedingung, dass diese Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind und sich technologisch nicht auf das Enderzeugnis auswirken.

Nach der Entbitterung von Oliven wird das Natriumhydroxid durch langes Wässern wieder aus der Frucht ausgeschwemmt.

Verwendet wird die chemische Substanz auch in der Pharma- und der Kosmetikindustrie.


Herstellung von Natriumhydroxid

Für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff wird Natriumhydroxid in der Regel chemisch hergestellt. Hierfür gibt es mehrere Methoden. Zum einen kann eine chemische Reaktion zwischen Natriumcarbonat und Calciumhydroxid herbeigeführt werden. Zum anderen kann man Wasser mit Natrium in einem exothermen Prozess reagieren lassen. Das Ergebnis dieser chemischen Synthese ist ein weißer Feststoff, der in Wasser gut lösbar ist.


Gesundheitliche Risiken durch Natriumhydroxid

Natriumhydroxid gilt als unbedenklich für den menschlichen Organismus. Eine ADI-Wert (empfohlene Tageshöchstdosis) wurde für E 524 daher nicht bestimmt.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Salzstangen werden zubereitet mit Natriumhydroxid
  • Natriumhydroxid besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
  • Natriumhydroxid ist ein Säureregulator, Lebensmittelzusatzstoff, technischer Hilfsstoff
  • Natriumhydroxid ist eine Base
  • Natriumhydroxid ist zugelassen für Biolebensmittel
  • Natriumhydroxid wird hergestellt aus Natriumcarbonat, Calciumhydroxid
  • Natriumhydroxid wird verwendet für Laugengebäck, Oliven, Marmelade, Konfitüre, Gelee, Kakaorohmasse, Würzmittel, Entwöhnungsnahrung



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben