Kaliumhydroxid, E 525, Kalilauge, Ätzkali
Englisch: Potassium hydroxide
Französisch: Hydroxyde de potassium
Italienisch: Idrossido di potassio
Spanisch: Hidróxido de potasio
Inhaltsverzeichnis
- Kaliumhydroxid
- Verwendung von Kaliumhydroxid
- Herstellung von Kaliumhydroxid
- Gesundheitliche Risiken durch Kaliumhydroxid
- Zusammenfassung und Kurzinfos
- Quellen
Kaliumhydroxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 525. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Kaliumhydroxid auch als Ätzkali, Kalilauge oder unter seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Kaliumhydroxid in der Funktionsklasse der Säureregulatoren geführt.
Bei Kaliumhydroxid handelt es sich um einen chemischen Stoff, der stark hygroskopisch, also wasseranziehend ist und in der Regel in Form von Plätzchen und Stangen angeboten wird. Zuweilen wird diese chemische Verbindung auch in Pulverform gehandelt. Die Lebensmittelindustrie nutzt Kaliumhydroxid unter der Nummer E 525 als Säureregulator. Der Stoff löst sich in Wasser unter großer Wärmeentwicklung. Liegt Kaliumhydroxid in flüssiger Form vor, bezeichnet man diese Verbindung auch als Kalilauge. Kalilauge ist eine starke Base. Der Feststoff wird dagegen Ätzkali genannt. In fester Form ist Kaliumhydroxid weiß.
Verwendung von Kaliumhydroxid
Als basische Verbindung neutralisiert Kaliumhydroxid Säuren und kann daher genutzt werden, um den pH-Wert (Säuregrad) eines Lebensmittels einzustellen beziehungsweise zu stabilisieren. Eingesetzt wird E 525 daher beispielsweise, um Konservierungsmittel, die ihre volle Wirkung nur in saurer Umgebung entfalten, zu unterstützen. Zudem eignet sich Kaliumhydroxid für das Aufschließen von Eiweiß und Stärke.
Kaliumhydroxid ist als Zusatzstoff für Lebensmittel allgemein zugelassen. Der Gesetzgeber hat für E 525 keine Beschränkung der Höchstmenge festgelegt. Das bedeutet, dass Kaliumhydroxid bis quantum satis, also bis zur ausreichenden Menge zugesetzt werden darf. Lebensmittelhersteller dürfen E 525 in der Menge verwenden, die für das Erreichen des gewünschten Zieles notwendig ist. Nicht zugesetzt werden darf Kaliumhydroxid Lebensmitteln, die laut Gesetzgeber nicht durch Lebensmittelzusatzstoffe verändert werden dürfen. Auch Lebensmittel, die dem Verbraucher unbehandelt angeboten werden, dürfen nicht mit Kaliumhydroxid versetzt werden.
Verwendung findet Kaliumhydroxid unter anderem in
Instanttee,
Kakaorohmasse,
Gelee,
Marmelade
und
Konfitüre.
E 525 ist auch als Zusatzstoff für
Biolebensmittel
zugelassen.
Kaliumhydroxid wird nicht nur in der Lebensmittelindustrie, sondern auch in vielen anderen
Industriebereichen genutzt. Eingesetzt wird es zum Beispiel in der Waschmittelproduktion.
Herstellung von Kaliumhydroxid
Kaliumhydroxid wird durch chemische Synthese hergestellt. Gewonnen wird Kaliumhydroxid in der Regel mithilfe einer wässrigen Elektrolyse (ein Prozess, bei dem ein elektrischer Strom eine Redoxreaktion erzwingt) von Kaliumchlorid. Anschließend wird die Lösung eingedampft und das Kaliumhydroxid bleibt zurück.
Gesundheitliche Risiken durch Kaliumhydroxid
Kaliumhydroxid gilt als unbedenklich für den menschlichen Organismus. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch keinen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für diesen Lebensmittelzusatzstoff festgelegt.
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Kaliumhydroxid besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
- Kaliumhydroxid ist wasserlöslich
- Kaliumhydroxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Säureregulator
- Kaliumhydroxid ist eine Base
- Kaliumhydroxid ist einsetzbar bis quantum satis
- Kaliumhydroxid ist zugelassen für Biolebensmittel
- Kaliumhydroxid unterstützt Konservierungsmittel
- Kaliumhydroxid wird hergestellt aus Kaliumchlorid
- Kaliumhydroxid wird verwendet für Instanttee, Kakaorohmasse, Gelee, Marmelade, Konfitüre