Siliciumdioxid, E 551, Kieselsäure


Englisch: Silicium dioxide, Silicon dioxide
Französisch: Dioxyde de silicium
Italienisch: Diossido di silico
Spanisch: Dióxido de silicio


Inhaltsverzeichnis

Siliciumdioxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 551. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Siliciumdioxid auch als Kieselsäure deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Siliciumdioxid in den Funktionsklassen Trennmittel, Füllstoffe, Trägerstoffe und Emulgatoren geführt.

Siliciumdioxid gilt als das Mineral, das am häufigsten in der Erdkruste zu finden ist. Kieselsäure ist ein natürlicher Bestandteil zahlreicher Pflanzen. In unseren Lebensmitteln kann Siliciumdioxid daher von Natur aus enthalten sein. Für den menschlichen Organismus ist Kieselsäure allerdings nicht verwertbar. Sie wird unverdaut wieder ausgeschieden. Die Lebensmittelindustrie nutzt E 551 vor allem in Pulverform. Von Kieselgel spricht man, wenn die Siliciumdioxid-Kristalle besonders porös sind. Diese Kristalle haben eine enorme innere Oberfläche und sind daher in der Lage, große Mengen Wasser zu speichern. Dabei wirken vor allem physikalische Kräfte, denn die Siliciumdioxid-Kristalle quellen nicht auf und verändern auch nicht ihre chemische Struktur. Pulverförmige Lebensmittel werden mit dem Lebensmittelzusatzstoff E 551 behandelt, um die einzelnen Partikel von der Umgebung abzuschirmen und so ein Verklumpen zu verhindern. Die Produkte bleiben rieselfähig und auch das Trennen gelingt problemlos. Siliciumdioxid wird dann als Rieselhilfe eingesetzt und den Lebensmitteln als Nanopartikel (siehe Nanolebensmittel) zugeführt.


Verwendung von Siliciumdioxid

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Siliciumdioxid ist nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern darf nur für gesetzlich festgelegte Produkte verwendet werden. Auch die Höchstmenge dieses Zusatzstoffs ist bei einigen Lebensmitteln beschränkt. Gibt es keine Höchstmengenbeschränkung, dann gilt, dass der Zusatzstoff bis quantum satis zugesetzt werden darf. Dies bedeutet, der Lebensmittelhersteller darf die chemische Verbindung bis zu der Menge beimischen, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Zugelassen ist Siliciumdioxid beispielsweise für Würzmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Trockenlebensmittel in Pulverform (maximal 10 g/kg), Kochsalz und Kochsalzersatz (bis zu 10 g/kg) und in Scheiben geschnittenen und geriebenen Käse (maximal 10 g/kg). E 551 fungiert außerdem als Trägerstoffe für Farbstoffe, Aromen und Emulgatoren. Für Arzneimittel und Kosmetika ist Siliciumdioxid ebenfalls erlaubt. Zudem darf dieser Lebensmittelzusatzstoff für Bio-Lebensmittel sowie Entwöhnungsnahrung für Kinder und Säuglinge eingesetzt werden.


Herstellung von Siliciumdioxid

Für die Herstellung von Siliciumdioxid wird natürlich vorkommender Quarzsand genutzt.


Gesundheitliche Risiken durch Siliciumdioxid

Der Zusatzstoff Siliciumdioxid gilt als gesundheitlich unbedenklich. Diese chemische Verbindung wird vom menschlichen Organismus nicht aufgenommen und unverdaut wieder ausgeschieden. Ein ADI-Wert existiert für E 551 daher nicht. Diskutiert wird allerdings, ob dieser Zusatzstoff in Nano-Form schädlich sein könnte. Verbraucherschützer raten daher zu erhöhter Vorsicht bei Produkten mit Siliciumdioxid.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Kunstdarm kann hergestellt werden mit Kieselsäure
  • Siliciumdioxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Trennmittel, Füllstoff, Emulgator, Trägerstoff



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon