Überzugsmittel
Englisch: Coating agent
Französisch: Agent de revêtement
Italienisch: Agente di rivestimento
Spanisch: Agente de recubrimiento
Inhaltsverzeichnis
Überzugsmittel sind Substanzen, mit denen Lebensmittel überzogen werden, um diese vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten zu schützen. Zudem sollen Überzugsmittel den Glanz von Lebensmittel fördern oder länger frisch halten. Bei bestimmten Anwendungsgebieten fungieren Überzugsmittel auch als Oberflächenbehandlungsmittel, Konservierungsstoff oder als Trennmittel und verhindern das Verkleben und Zusammenhaften. In ihrer Funktion schützen Überzugsmittel auch vor Aromaverlust. Häufig werden warme Wachse und Harze, dünn auf die Oberfläche der Lebensmittel gesprüht oder die Lebensmittel werden den entsprechenden Zusatzstoff eingetaucht und bilden nach dem Erkalten einen elastischen Überzug.
Bei Früchten werden Überzugsmittel auch gelegentlich als Fruchtbehandlungsmittel oder Schalenbehandlungsmittel bezeichnet und beispielsweise bei Zitrusfrüchten eingesetzt. Häufig sind Überzugsmittel - wie sie gelegentlich bei Käse oder Wurstwaren verwendet werden - nicht zum Verzehr geeignet. Bestimmte Konservierungsstoffe oder Kunststoffe sind dafür verantwortlich, dass diese Überzugsmittel nicht für den Verzehr geeignete sind. Auf der Verpackung muss grundsätzlich auf nicht essbare Überzugsmittel hingewiesen werden. Angaben wie "Kunststoffüberzug" oder "nicht zum Verzehr geeignet" machen auf Überzugsmittel aufmerksam. Die Schalen von gewachsten Früchten sind nur dann essbar, wenn die betroffenen Behandlungsmittel in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich sind und müssen den Hinweis "gewachst" tragen.
Zulassungsverordnung
In der Zusatzstoff-Verordnung ist geregelt welches Überzugsmittel in welchen Mengen und für
welche Lebensmittel eingesetzt werden darf. Diese Verordnung regelt die Verwendung von allen
Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Gemäß der Zulassungsverordnung sind für
Obst
nur
Lecithin
(E 322),
Polysorbate
(E 432 bis E 436),
Speisefettsäuren
(E 470 a),
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
(E 471),
Sorbitane
(E 491 bis E 495),
Speisefettsäuren
(E 570) und
Dimethylpolysiloxan
(E 900) zugelassen.
Gummi arabicum
(E 414) und
Pektine
(E 440) dürfen entsprechend der Verordnung Lebensmitteln bis
quantum satis
zugesetzt werden. Quantum satis bedeutet, dass der Hersteller den Zusatzstoff in der Menge
verwenden darf, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Bienenwachs
(E 901),
Candelillawachs
(E 902) und
Schellack
(E 904) dürfen ebenfalls bis "quantum satis" verwendet werden allerdings nur
für bestimmte Lebensmittel wie:
Süßwaren
(außer
Schokolade),
mit Schokolade überzogene kleine
Feinbackwaren
und
Dauerbackwaren,
Knabbererzeugnisse,
Nüsse,
Kaffeebohnen,
Nahrungsergänzungsmittel
sowie frische
Zitrusfrüchte,
Melonen,
Äpfel 🛒,
Birnen,
Pfirsiche
und
Ananas
(nur zur Oberflächenbehandlung). Das Wachs
Carnaubawachs
(E 903) darf für die oben genannten Lebensmittel und nur bis zu einer bestimmten
Obergrenze (200 bis 1200 mg/kg Lebensmittel) eingesetzt werden. Das Überzugsmittel
Hydriertes Poly-1-decen
(E 907) darf
Zuckerwaren
und
Trockenfrüchten
bis zu 2 g/kg aufgetragen werden.
Liste Überzugsmittel
Darüber hinaus werden zahlreiche andere Zusatzstoffe auf Lebensmittel aufgetragen. Dazu zählen beispielsweise:
- Alginsäure (E 400)
- Natriumalginat (E 401)
- Kaliumalginat (E 402)
- Ammoniumalginat (E 403)
- Calciumalginat (E 404)
- Pektin (E 440)
- Methylcellulose (E 461)
- Ethylcellulose (E 462)
- Hydroxypropylcellulose (E 463)
- Hydroxypropylmethylcellulose (E 464)
- Ethylmethylcellulose (E 465)
- Natrium-Carboxymethylcellulose (E 466)
- Salze der Speisefettsäuren (E 470 a)
- Magnesiumsalze der Speisefettsäuren (E 470 b)
- Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 472 a)
- Kaolin (E 559)
- Fettsäuren (E 570)
- Gluconsäure (E 574)
- Bienenwachs (E 901)
- Candelillawachs (E 902)
- Carnaubawachs (E 903)
- Schellack (E 904)
- Mikrokristallines Wachs (E 905)
- Hydriertes Poly-1-decen (E 907)
- Montansäureester (E 912)
- Polyethylenwachsoxidate (E 914)
- Polyvinylpyrrolidon (E 1201)
- Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202)
- Pullulan (E 1204)
- Basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205)
- Neutrales Methacrylat-Copolymer (E 1206)
- Anionisches Methacrylat-Copolymer (E 1207)
- Monostärkephosphat (E 1410)
- Distärkephosphat (E 1412)
- Phosphatiertes Distärkephosphat (E 1413)
- Acetyliertes Distärkephosphat (E 1414)
- Acetylierte Stärke (E 1420)
- Acetyliertes Distärkeadipat (E 1422)
- Hydroxypropylstärke (E 1440)
- Hydroxypropyldistärkephosphat (E 1442)
- Acetylierte oxidierte Stärke (E 1451)
- Stärkealuminiumoctenylsuccinat (E 1452)
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Glucosesirup wird verwendet als Überzugsmittel
- Polyvinylalkohol und Oberflächenbehandlungsmittel ist ein Überzugsmittel
- Überzugsmittel sind eine Funktionsklasse
Quellen
- Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 »
- Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 »
- Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 »
- Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 »
- Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 »