Nuss, Nüsse


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Als Nüsse werden viele Früchte bezeichnet. Aus botanischer Sicht sind Nüsse Schließfrüchte. Sie bilden eine harte, holzartige Fruchtknotenwand, die einen Kern umschließt. Der Kern ist der eigentliche Samen und wird im Handel als Nuss angeboten. Im handelsüblichen und lebensmittelrechtlichen Sinn dürfen jedoch nur Haselnüsse und Walnüsse als solche Bezeichnet werden. Andere Nussarten (beispielsweise Cashewnüsse, Macadamianüsse oder Paranüsse) müssen immer im Handel mit der vollständigen Bezeichnung gekennzeichnet werden.



Quellen


  • Günther Liebster: Warenkunde Obst & Gemüse. Hädecke, 2002 » Warenkunde Obst & Gemüse