Acetyliertes Distärkephosphat, E 1414
Englisch: Acetylated di-starch phosphate
Inhaltsverzeichnis
- Acetyliertes Distärkephosphat
- Eigenschaften von acetyliertem Distärkephosphat
- Herstellung von Acetyliertes Distärkephosphat
- Verwendung von Acetyliertes Distärkephosphat
- Acetyliertes Distärkephosphat: Gesundheitliche Risiken
- Quellen
Acetyliertes Distärkephosphat ist eine Phosphatstärke und gehört zu den chemisch modifizierten Stärken, die von der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird und je nach Verwendungszweck als Verdickungsmittel, Stabilisator und Trägerstoff eingesetzt wird. Als Zusatzstoff trägt acetyliertes Distärkephosphat die europäische Zulassungsnummer E 1414. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann acetyliertes Distärkephosphat auch lediglich als modifizierte Stärke oder chemisch modifizierte Stärke deklariert sein.
Eigenschaften von acetyliertem Distärkephosphat
Bei Acetyliertem Distärkephosphat handelt es sich um eine Verbindung acetylierter Stärke und Phosphoroxychlorid [1]. Acetyliertes Distärkephosphat bildet im Vergleich mit Acetylierter Stärke deutlich zähere Massen, die sich auch in Verbindung mit Säuren, hohen Temperaturen und unter hohem mechanischem Druck stabil zeigen. Acetyliertes Distärkephosphat hat eine starke Verdickungswirkung und ist stabil beim Einfrieren und Auftauen. Diese Eigenschaft macht sich die Lebensmittelindustrie insbesondere für die Herstellung von Tiefkühlprodukten zu eigen.
Herstellung von Acetyliertes Distärkephosphat
Um Acetyliertes Distärkephosphat herstellen zu können wird eine chemische Reaktion zwischen Acetylierter Stärke und Phosphoroxychlorid herbeigeführt. Die Basis für E 1414 sind natürliche Stärken, die aus Weizen, Kartoffeln und Mais gewonnen werden können. Bei der Herstellung von acetyliertem Distärkephosphat könnte auch Stärke von gentechnisch veränderten Kartoffeln, Mais oder Weizen (siehe auch: Liste genetisch veränderter Zusatzstoffe) zum Einsatz kommen.
Verwendung von Acetyliertes Distärkephosphat
Acetyliertes Distärkephosphat grundsätzlich für alle Lebensmittel zugelassen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel, die unbehandelt bleiben sollen und solche, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kein Zusatzstoff zugefügt werden darf. Ansonsten darf acetyliertes Distärkephosphat bis zur ausreichenden Menge (quantum satis) zugesetzt werden. Das bedeutet es darf gerade so viel acetyliertes Distärkephosphat zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, wie es zur Produktion notwendig ist. Eine Höchstmengenbeschränkung für E 1414 gilt nur für Säuglings- und Kleinkindnahrung. E 1414 wird beispielsweise für Backwaren, Füllungen von Backwaren, Schmelzkäsezubereitungen, Käse, Desserts, Tiefkühlprodukten, Suppen, Saucen und Süßwaren verwendet. Der Zusatzstoff dient zudem als Trägerstoff für Aromen.
Acetyliertes Distärkephosphat: Gesundheitliche Risiken
Für E 1414 wurde kein ADI-Wert festgelegt. Dieser Zusatzstoff gilt als gesundheitlich unbedenklich und wird wie natürliche Stärke vom Körper verstoffwechselt.
[1] Phosphoroxychlorid ist eine giftige, an der Luft stark rauchende Flüssigkeit, die formal das Trichlorid der Phosphorsäure darstellt.
Quellen
- Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 »
- Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 »
- Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 »
- Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 »
- Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 »