Aluminiumsilikat, E 559, Kaolin


Englisch: Aluminium silicate, Kaolin
Französisch: Silicate d'aluminium, Kaolin
Italienisch: Silicato di alluminio, Kaolin
Spanisch: Silicato de aluminium, Kaolín


Inhaltsverzeichnis

Aluminiumsilikat gehört zu den Silikaten, ist ein Lebensmittelzusatzstoff mit der europäischen Zulassungsnummer E 559 und darf seit dem 31.01.2014 nicht mehr eingesetzt werden. Kaolin ist eine alternative Bezeichnung für Aluminiumsilikat. In der Lebensmittelindustrie war Aluminiumsilikat in den Funktionsklassen Trägerstoffe, Trennmittel und Emulgatoren zugelassen. Für die Gewinnung von Aluminiumsilikat werden in der Natur vorkommende Gesteine genutzt.

Bei Aluminiumsilikat handelt es sich um einen Zusatzstoff, der eng mit der Kieselsäure (E 551) verwandt ist. Silikate gehören zu den Mineralien, die in der Erdkruste besonders häufig vorkommen. Die Mineralien sind unter anderem in den Zellwänden von Pflanzen zu finden und sind daher auch natürlicherweise in unseren Lebensmitteln enthalten. Im menschlichen Organismus werden Silikate allerdings nicht verarbeitet, sondern unverändert wieder ausgeschieden. Die Lebensmittelindustrie nutzte Kaolin, um pulverförmige Lebensmittel damit zu behandeln. Die feinen Silikatkristalle umlagern die Partikel des pulverförmigen Lebensmittels und schützen sie vor der Umgebung. Dadurch wird das Verklumpen verhindert. Trockenlebensmittel in Pulverform, Würzmittel und andere pulvrige Produkte behalten ihre Rieselfähigkeit und lassen sich gut trennen.


Verwendung von Aluminiumsilikat

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Der Lebensmittelzusatzstoff Aluminiumsilikat war nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen. Erlaubt war die Verwendung von E 559 nur für bestimmte Produkte aus dem Lebensmittelbereich. Zudem galt für einige Lebensmittel eine Beschränkung der Höchstmenge. Wurde die Höchstmenge nicht beschränkt, dann durfte der Zusatzstoff bis quantum satis zugesetzt werden. Quantum satis bedeutet, dass der Hersteller den Zusatzstoff in der Menge verwenden darf, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Erlaubt war die Verwendung von E 559 unter anderem für Würzmittel, Trockenlebensmittel in Pulverform (bis zu einer Höchstmenge von 10 g/kg), Käse in Scheiben und geriebenen Käse (bis zu 10 g/kg), Nahrungsergänzungsmittel sowie Kochsalz und Kochsalzersatz (maximal 10 g/kg). Kaolin ist zudem als Oberflächenbehandlung für Süßwaren (außer Schokolade) sowie für Erzeugnisse zum Einfetten von Backformen zugelassen. Als Trägerstoff für Farbstoffe ist Aluminiumsilikat ebenfalls zugelassen.


Gesundheitliche Risiken durch Aluminiumsilikat

Silikate wie der Zusatzstoff Aluminiumsilikat gelten als unbedenklich für die menschliche Gesundheit. Der Gesetzgeber hatte keinen ADI-Wert für diese chemische Verbindung festgelegt. Aluminium steht aber in verdacht sich auf die Entstehung von Alzheimer-Krankheit bzw. Demenzerkrankungen auswirkt. Zudem soll Aluminium die weiblichen Geschlechtshormone beeinflussen und dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Kunstdarm kann hergestellt werden mit Kaolin
  • Aluminiumsilikat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Trägerstoff, Emulgator, Trennmittel, Silikat



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon