Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, E 471


Englisch: Mono- and diglycerides
Französisch: Mono et diglycérides
Italienisch: Mono- e digliceridi
Spanisch: Mono- y diglicéridos


Inhaltsverzeichnis

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind Lebensmittelzusatzstoffe und tragen die europäische Zulassungsnummer E 471. In der Lebensmittelindustrie werden die Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren in den Funktionsklassen der Emulgatoren und der Mehlbehandlungsmittel geführt.

Bei den Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren handelt es sich um Abbauprodukte von Triglyceriden. Ihre Wirkung als Emulgator entfalten diese Zusatzstoffe vor allem in Verbindung mit warmem Wasser. Die emulgierende Wirkung der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren kann durch den Zusatz von Salzen der Speisefettsäuren noch verstärkt werden. E 471 ist sehr vielseitig und wird von den Lebensmittelherstellern für unterschiedliche Zwecke eingesetzt. Mono- und Diglyceride können beispielsweise dafür sorgen, dass Brot und andere Backwaren länger haltbar sind und eine feinere Krumenstruktur erhalten. Speiseeis wird durch den Zusatz von E 471 geschmeidiger und schmilzt langsamer. In Fertiggerichte, Marmeladen, Wurstwaren und Sahneerzeugnissen kommt dieser Zusatzstoff ebenfalls zu Einsatz. Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren kommen auch als Abbauprodukt im menschlichen Organismus vor. Veganer und Vegetarier sollten beachten, dass Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren zwar überwiegend aus pflanzlichen Fetten hergestellt werden, jedoch auch tierische Fette für deren Herstellung genutzt werden können.


Verwendung

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Die Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind ohne Vorgabe einer Höchstgrenze für Lebensmittel im Allgemeinen zugelassen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel, die dem Verbraucher unbehandelt angeboten werden sollen. Daneben gibt es einige Lebensmittel, die laut Gesetz gar keine Zusatzstoffe enthalten dürfen.

Verwendet werden die Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren unter anderem für Wurstwaren, Schnellkochreis, Sahneerzeugnisse, Schokoladenerzeugnisse, Backwaren, Brot, Gelee, Marmelade und Konfitüre. Eine Beschränkung der Höchstmenge gibt es nicht. Dieser Lebensmittelzusatzstoff darf den Lebensmitteln bis quantum satis zugesetzt werden. Das bedeutet, dass der Zusatzstoff in der Menge eingesetzt werden darf, die für das gewünschte Ergebnis benötigt wird.

E 471 ist auch für Säuglingsanfangsnahrung, Säuglingsfolgenahrung und Entwöhnungsnahrung zugelassen. Für die Verwendung in Kosmetikprodukten sind die Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren ebenfalls erlaubt.


Herstellung

Für die Verwendung in der Lebensmittelindustrie werden Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren durch eine chemische Reaktion hergestellt. Für die Herstellung werden Glycerin und Fettsäuren benötigt. Üblicherweise wird E 471 aus Speisefettsäuren pflanzlichen Ursprungs hergestellt. Sojaöl kommt beispielsweise häufig zum Einsatz. Allerdings ist auch die Verwendung tierischer Fette möglich. Bei der Herstellung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren können gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen verwendet werden.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 471 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.

Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen

Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.


Gesundheitliche Risiken

Die Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren gelten als gesundheitlich unbedenklich. Ein ADI-Wert wurde für E 471 nicht festgelegt. Dieser Lebensmittelzusatzstoff geht in den Fettstoffwechsel ein. Der Zusatzstoff kann bei entsprechend veranlagten Personen allerdings Allergien auslösen. Da der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen bei diesem Lebensmittelzusatzstoff nicht ausgeschlossen werden kann, sollte man keine Lebensmittel mit E 471 verzehren, wenn man auf Gentechnik verzichten möchte.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben