Salze der Speisefettsäuren, E 470 a, Alkalisalze der Fettsäuren


Englisch: Fatty acid salts
Französisch: Sels d'acide gras
Italienisch: Sali degli acidi grassi
Spanisch: Sales de ácidos grasos


Inhaltsverzeichnis

Salze der Speisefettsäuren fungieren als Stabilisator und tragen die europäische Zulassungsnummer E 470a für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Zusatzstoff als Salze der Speisefettsäuren, Alkalisalze der Fettsäuren oder unter seiner E-Nummer angegeben sein. In der Lebensmittelindustrie werden Salze der Speisefettsäuren in den Funktionsklassen der Stabilisatoren, der Trennmittel, der Überzugsmittel und der Emulgatoren verwendet. Die Salze der Speisefettsäuren werden unter anderen auch als Trägerstoff für Aromen genutzt.

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Die Salze der Speisefettsäuren sind in erster Linie als Bestandteil von Reinigungsmitteln bekannt. Bei den Verbindungen der Speisefettsäuren mit Natrium (E 470 a(i), Natriumsalz der Fettsäuren), Kalium (E 470 a(ii), Kaliumsalz der Fettsäuren) und Calcium (E 470 a(iii), Calciumsalz der Fettsäuren) handelt es sich um Seifen. Die chemischen Verbindungen aus Calcium, Kalium und Natrium mit Speisefettsäuren sind auch im menschlichen Organismus zu finden. In der Lebensmittelindustrie werden diese Salze jedoch als Emulgator und Stabilisator verwendet. Mithilfe der Kalium- und Natriumsalze können fettlösliche Substanzen besser in wässrigen Lösungen verteilt werden. Das Calciumsalz wirkt umgekehrt und unterstützt die Verteilung wasserlöslicher Stoffe in einer öligen Lösung. Häufig werden die Salze der Speisefettsäuren zur Unterstützung anderer Emulgatoren eingesetzt. Da die Salze der Speisefettsäuren auch gute Filme bilden, werden sie von der Lebensmittelindustrie auch als Überzugsmittel genutzt. Ein saures Milieu verringert die Wirksamkeit dieses Zusatzstoffs.


Verwendung der Salze der Speisefettsäuren

Der Zusatzstoff E 470 a ist grundsätzlich für alle Lebensmittel zugelassen. Eine Beschränkung der Höchstmenge ist nicht vorgesehen. Die Salze der Speisefettsäuren dürfen den Lebensmitteln bis quantum satis zugesetzt werden. Das bedeutet, dass der Zusatzstoff in der Menge genutzt werden darf, die für die gewünschte Wirkung absolut notwendig ist. Nicht zugesetzt werden darf der Zusatzstoff allen Lebensmitteln, die unbehandelt angeboten werden sollen. Auch Lebensmittel, die laut Gesetz nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen, dürfen nicht mit E 470 a versetzt werden.

Die Salze der Speisefettsäuren werden für Lebensmittel wie Würfelzucker, Süßstofftabletten, Kaugummi, Süßwaren, Zwieback und andere Backwaren verwendet.

Darüber hinaus kommen die Salze der Speisefettsäuren auch bei der Herstellung von Kosmetika und Waschmitteln zum Einsatz.


Herstellung der Speisefettsäuren

Für die Herstellung der Salze der Speisefettsäuren müssen zunächst einmal pflanzliche Fette mithilfe von Laugen verseift werden. Durch diesen Vorgang werden die Fettverbindungen wasserlöslich. Die flüssigen Fette gehen dann mit Kalium, Calcium und Natrium chemische Verbindungen ein und bilden so die Salze der Speisefettsäuren. Das Aussehen dieser chemischen Verbindungen hängt in der Regel vom Ausgangsprodukt ab. Oftmals wird für die Herstellung dieses Lebensmittelzusatzstoffes Sojaöl verwendet. Sojaöl kann grundsätzlich aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden. Grundsätzlich ist die Herstellung auch aus tierischen Fetten möglich.


Gesundheitliche Risiken der Salze der Speisefettsäuren

E 470 a gilt grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für diesen Lebensmittelzusatzstoff keinen ADI-Wert festgelegt. Die Salze der Speisefettsäuren werden über den Fettstoffwechsel aufgenommen und verdaut.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben