Nahrungsergänzungsmittel
Inhaltsverzeichnis
- Nahrungsergänzungsmittel
- Nahrungsergänzungsmittel aus Hanfpflanzen
- Zusammenfassung und Kurzinfos
- Quellen
Im Jahre 2004 wurde in Deutschland eine EU-Richtlinie von 2002 über Nahrungsergänzungsmittel in nationales Recht umgesetzt. Demnach fallen die Nahrungsergänzungsmittel unter den Oberbegriff Lebensmittel. Sie können Konzentrate von Nährstoffen, Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer Wirkung - nicht jedoch mit dem Anspruch auf medizinische Wirkungen - enthalten. Für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sind Vorschriften erlassen, für andere Substanzen nicht. Hier greift lediglich das Lebensmittelrecht.
Nahrungsergänzungsmittel werden wegen ihrer Darreichungsform (beispielsweise in Tablettenform) oft mit Arzneimitteln verwechselt. Sie sind aber den Lebensmitteln zuzuordnen. Anders als Arzneimittel benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Hersteller muss also keine Fachkenntnisse nachweisen, er braucht lediglich einen Gewerbeschein.
Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel nicht zulassungspflichtig sind, so werden sie in Deutschland doch von einer staatlichen Überwachungsbehörde kontrolliert. Dabei werden die zulässige Zusammensetzung und die Deklaration eines Präparates untersucht.
Nahrungsergänzungsmittel aus Hanfpflanzen
Seit einigen Jahren tauchen vermehrt Nahrungsergänzungsmittel mit Extrakten aus der Hanfpflanze auf. Sie sollen den Muskelaufbau unterstützen, beim Abnehmen helfen und insgesamt das Wohlbefinden positiv beeinflussen. Anders als die berauschende Version ist Cannabidiol/CBD ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf Cannabis. Weitere pharmakologische Effekte wie eine antipsychotische Wirkung werden erforscht.
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Polyvinylalkohol, Neotam, Cyclamat, Cochenillerot A und Tetrakaliumdiphosphat wird verwendet für Nahrungsergänzungsmittel
- Tee-Extrakt werden eingesetzt für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmittel
- Chinolingelb und Allurarot AC ist zugelassen für Nahrungsergänzungsmittel
- Nahrungsergänzungsmittel gehört zu den Lebensmittel