Diphosphate, E 450, Natriumphosphat, Kaliumphosphat
Englisch: Di-phosphates, Potassium di-phosphates, Sodium di-phosphates
Französisch: Di-phosphate de sodium, Di-phosphate, Di-phosphate de potassium
Italienisch: Di-fosfati, Di-fosfati potassici, Di-fosfati sodici
Spanisch: Difosfatos, Difosfatos de sodio, Difosfatos de potasio
Inhaltsverzeichnis
Diphosphate wie Natriumphosphat und Kaliumphosphat sind Lebensmittelzusatzstoffe und tragen die europäische Zulassungsnummer E 450. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln können diese Zusatzstoffe auch einfach als Phosphate deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie werden Diphosphate in den Funktionsklassen Schmelzsalze, Komplexbildner, Säureregulatoren und Emulgatoren eingesetzt.
Bei Diphosphaten handelt es sich um Abkömmlinge der Phosphorsäure. Man unterscheidet die verschiedenen Diphosphate anhand der Alkalimetallionen, die im Molekül gebunden sind. Es gibt das Tetrakalium-Diphosphat, das Tetranatrium-Diphosphat, das Trinatrium-Diphosphat, das Dinatrium-Diphosphat, das Calciumdihydrogen-Diphosphat und das Dicalcium-Diphosphat. Die einzelnen Diphosphate werden von der Lebensmittelindustrie für unterschiedliche Zwecke eingesetzt. Diphosphate sind als Zusatzstoff in der Europäischen Union mit der Nummer E 450 zugelassen und werden von der lebensmittelverarbeitenden Industrie aufgrund ihrer zahlreichen Eigenschaften geschätzt. Eingesetzt werden Diphosphate vor allem als Emulgatoren. Als Emulgatoren haben sie die Fähigkeit eigentlich nicht mischbare Substanzen miteinander zu verbinden und diese Verbindung stabil zu halten. Daneben hat E 450 noch viele weitere Funktionen. Als Backtriebmittel, Trennmittel, Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel kann dieser Lebensmittelzusatzstoff ebenfalls fungieren. Diphosphate können auch genutzt werden, um das Verklumpen pulverförmiger Lebensmittel zu verhindern. In Verbindung mit Calcium sorgt E 450 für eine cremige Konsistenz.
Verwendung
Diphosphate sind als Lebensmittelzusatzstoff nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern dürfen nur für bestimmte Lebensmittel verwendet werden. Eine Höchstgrenze ist ebenfalls vorgeschrieben.
Erlaubt ist E 450
- bis maximal 500 mg/Ltr für Tafelwasser
- bis maximal 700 mg/Ltr für Nichtalkoholische aromatisierte Getränke
- bis maximal 800 mg/kg für Kandiertes Obst und Obstzubereitungen
- bis maximal 1 g/kg bzw. g/Ltr für Alkoholische Getränke (ausgenommen Bier), Speiseeis, Desserts, Eingedickte Milch mit weniger als 28 % Trockenmasse sowie Sterilisierte und ultrahocherhitzte Milch, Krebstiererzeugnisse in Dosen und Surimi
- bis maximal 1,5 g/kg für Eingedickte Milch mit mehr als 28 % Trockenmasse
- bis maximal 2 g/kg für Sauerrahmbutter, Chinesische Eiernudeln (Noodles, Nudeln chinesischer Art), Schokoladengetränke und Malzgetränke auf Milchbasis, Getränke auf Kaffeebasis für Automaten, Instanttee, Instantkräutertee, Frischkäse (außer Mozzarella)
- bis maximal 2,5 g/kg für Mehl, Milchpulver, Magermilchpulver
- bis maximal 3 g/kg für Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränken und Speiseeis und ähnliche Erzeugnisse)
- bis maximal 4 g/kg für Molkeproteinhaltige Getränke für Sportler, Glasur für Fleischerzeugnisse und Gemüseerzeugnisse
- bis maximal 5 g/kg für Saucen, Frühstücksgetreidekost, Fleischerzeugnisse, Knabbererzeugnisse, Fischpaste, Paste von Krebstieren, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke, Zuckerwaren, Filets von unverarbeitetem Fisch, gefroren oder tiefgefroren, unverarbeitete oder verarbeitete Schalentiere oder Krebstiere, gefroren oder tiefgefroren, verarbeitete (einschließlich gefrorener, tiefgefrorener, gekühlter oder getrockneter) Kartoffelerzeugnisse sowie vorfrittierte Kartoffeln, gefroren oder tiefgefroren, Streichfette, ausgenommen Butter
- bis maximal 7 g/kg für Trockendessert in Pulverform
- bis maximal 10 g/kg Kochsalz, Flüssigei (Eiweiß, Eigelb oder Vollei), Trockenlebensmittel in Pulverform, Puderzucker
- bis maximal 12 g/kg für Rührteig, Panaden
- bis maximal 20 g/kg für Mehl, backfertig, Feine Backwaren, Backmischungen, Soda bread, Pflanzeneiweißgetränke, Schmelzkäse 🛒, Schmelzkäsezubereitungen
- bis maximal 30 g/kg Getränkeweißer, Kaffeeweißer, Emulsionssprays auf Wasserbasis zum Bestreichen von Backformen
- bis maximal 40 g/kg für Aromen
- bis maximal 50 g/kg für Getränkeweißer für Automaten
- bis quantum satis für Kaugummi und Nahrungsergänzungsmittel
Diphosphate werden unter anderem auch bei der Herstellung von Papier und in Reinigungsmitteln verwendet.
Herstellung
Diphosphate werden künstlich hergestellt. Genutzt werden hierfür Calcium-, Natron- oder Kalilauge und Phosphorsäure.
Gesundheitliche Risiken
Diphosphate gelten genau wie Phosphate als gesundheitlich unbedenklich. Der ADI-Wert wurde auf 70 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Der ADI-Wert bezieht sich auf die Summe aller Phosphate, die über die Nahrung aufgenommen werden. Auch wenn Diphosphate als gesundheitlich unbedenklich gelten, raten Verbraucherschützer vor einem Verzehr in hohen Dosen ab. Phosphate stehen unter dem Verdacht, die Entstehung einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen bei Kindern zu begünstigen. Bislang konnte dieser Verdacht jedoch nicht bestätigt werden. Außerdem wurde vermutet, dass Phosphate einen negativen Einfluss auf das Calcium-Phosphat-Gleichgewicht im menschlichen Körper haben. Beobachtungen haben ergeben, dass ein Verzehr großer Mengen Phosphat dazu führen kann, dass der Calciumspiegel im Blut sinkt und der Parathormonspiegel ansteigt. Dadurch soll Calcium aus den Knochen gelöst werden, was zu Osteoporose führen kann. Auch diese Vermutung konnte nicht bewiesen werden. Dennoch sollten Lebensmittel mit Phosphaten nur maßvoll verzehrt werden.
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Tetrakaliumdiphosphat kann deklariert werden als Diphosphat