Modifizierte Stärke


Englisch: Modified starch
Französisch: Amidon modifié
Italienisch: Amido modificato
Spanisch: Almidones modificados


Inhaltsverzeichnis

Modifizierte Stärken sind chemisch veränderte, also chemisch modifizierte Stärken. Sie werden aus stärkehaltigen Pflanzen wie Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen. Modifizierte Stärken sind im Gegensatz zu ihrem Ausgangsprodukt Stärke deutlich stabiler gegenüber Hitze und Kälte. Das macht Sie für die industrielle Lebensmittelherstellung besser Einsetzbar. Chemisch modifizierte Stärken quellen gegenüber herkömmlicher Stärke deutlich besser. Darum verteilen sie sich gut in Lebensmitteln. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem "günstigen Fließverhalten".


Verwendung von modifizierten Stärken

Die chemische Modifizierung macht es der Lebensmittelindustrie möglich, Stärken mit genau auf die technologisch notwendigen Eigenschaften einzustellen, um einem Lebensmittel eine bestimmte Eigenschaft zu verleihen. So geben modifizierte Stärken Lebensmittel beispielsweise durch Eindicken eine bestimmte Konsistenz oder lassen tiefgekühlte Lebensmittel beim nicht schwitzen, sie verhindern also dass sich Wassertropfen beim Auftauen auf dessen Oberfläche eines Lebensmittels bilden. Oder dienen als Trägerstoff, um beispielsweise Vitamine, Aromastoffe oder Farbstoffe in ein Lebensmittel einzubringen.
Zum Einsatz kommen modifizierte Stärken als Lebensmittelzusatzstoffe mit der Funktion von Verdickungsmitteln, Trägerstoffen, Stabilisatoren Füllstoffe oder Emulgatoren. Sie werden hauptsächlich für die Produktion von Fertigprodukte, Tiefkühlprodukte, Milchprodukten, Puddings, Desserts, Saucen, Mayonnaise, Dressings, Backwaren, Tortenfüllungen oder Instantprodukte, verwendet.


Auflistung von modifizierten Stärken


Höchstmengen und Kennzeichnung von modifizierter Stärke

Modifizierte Stärken sind für Lebensmittel ganz allgemein zu gelassen. Für bestimmte chemisch modifizierte Stärken ist allerdings eine Höchstmengenbeschränkung von 50 g pro kg Lebensmittel für Entwöhnungsnahrung für Kleinkinder und Säuglinge sowie von 20 g pro kg Lebensmittel vorgesehen. Von der Zulassung ausgenommen sind aber unbehandelte Lebensmittel und solche Lebensmittel, die nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen.

Zusatzstoffe auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Mais hergestellt werden. Es ist aber unklar, ob die Regelung auch auf modifizierte Stärken zutrifft.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Schmelzkäsezubereitung wird zubereitet mit Modifizierte Stärken



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben