Oxidierte Stärke, E 1404


Englisch: Oxidised starch
Französisch: Amidon oxydé
Italienisch: Amido ossidato
Spanisch: Almidón oxidado


Inhaltsverzeichnis

Oxidierte Stärke gehört zu den modifizierten Stärken und wird von der Lebensmittelindustrie als Füllstoff, Trägerstoff, Verdickungsmittel eingesetzt. Oxidierte Stärke ist unter der europäischen Zulassungsnummer E 1404 für Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Zusatzstoff zudem als Modifizierte Stärke deklariert werden.

Oxidierte Stärke bietet im Gegensatz zu normaler Stärke den Vorteil, dass sie Wasser schon bei niedrigen Temperaturen binden und zähflüssige Massen bilden kann. Allerdings ist diese Verbindung empfindlich gegenüber Calcium-Ionen (siehe Calcium und Ion), was dazu führt, dass Oxidierte Stärke bei calciumhaltigen Produkten wie beispielsweise Milchprodukte nicht eingesetzt werden kann. Oxidierte Stärke wird auch dazu verwendet, um Einem Gemische von verschiedenen Stoffen Stabilität zu verleihen. Die Zugabe von E 1404 verhindert das Entmischen der einzelnen Komponenten.


Herstellung von Oxidierter Stärke

Oxidierte Stärke entsteht durch die chemische Abwandlung von Stärke. Bei der Herstellung von Oxidierter Stärke kommt Natriumhypochlorit zum Einsatz. Mit Hilfe dieses Stoffes wird eine chemische Reaktion der natürlichen Stärke herbeigeführt. Natürliche Stärke wird aus Weizen, Mais und Kartoffeln gewonnen. Die Herstellung von E 1404 kann auch aus gentechnisch verändertem Mais gewonnen werden.


Kennzeichnung von Oxidierter Stärke

Oxidierte Stärke muss auf der Zutatenliste nach der Angabe des Verwendungszwecks (Füllstoff, Trägerstoff oder Verdickungsmittel) oder mit der E-Nummer (E 1404), als Oxidierte Stärke oder als Modifizierte Stärke auf der Zutatenliste vermerkt sein.

Kennzeichnung von Oxidierte Stärke aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Zusatzstoffe auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen (also beispielsweise auch auch Mais) hergestellt werden. Die Gesetzgebung gibt an dieser Stelle gibt allerdings keine klaren Vorgaben, ob das auch für chemisch modifizierte Stärken gilt, darum werden Produkte mit Oxidierte Stärke, die aus genetisch veränderten Pflanzen hergestellt wurden, nicht als solche gekennzeichnet.


Verwendung von Oxidierter Stärke

Oxidierte Stärke ist mit einer Höchstmengenbeschränkung höchstens 50 g pro Kilogramm Lebensmittel für Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung zugelassen. Ansonsten ist Oxidierte Stärke als Zusatzstoff für Lebensmittel allgemein zugelassen und darf nach dem Prinzip quantum satis, also in ausreichender Menge zugesetzt werden. Das bedeutet, dass es für E 1404 keine Beschränkung der Höchstmenge gibt, von dem Stoff aber gerade nur so viel zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden darf, wie es zur Produktion unbedingt notwendig ist. Ausgenommen sind jedoch Lebensmittel, die unbehandelt bleiben sollen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Zusatzstoffe enthalten dürfen. Verwendet wird Oxidierte Stärke für Mayonnaise, Saucen und Dressings.


Oxidierte Stärke und gesundheitliche Risiken

Oxidierte Stärke gilt als gesundheitlich unbedenklich. Für diesen Zusatzstoff wurde kein ADI-Wert festgelegt. Oxidierte Stärke geht wie herkömmliche Stärke in den Kohlenhydratkreislauf ein und wird verstoffwechselt.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben