Zuckerester von Speisefettsäuren, E 473, Saccharoseester von Speisefettsäuren


Englisch: Sugar esters of fatty acids
Französisch: Sucroesters d'acide gras
Italienisch: Esteri degli zuccheri degli acidi grassi
Spanisch: ésteres azucarados de ácidos grasos


Inhaltsverzeichnis

Zuckerester von Speisefettsäuren sind Lebensmittelzusatzstoffe und tragen die europäische Zulassungsnummer E 473. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln dieser Zusatzstoff auch als Saccharoseester von Speisefettsäuren deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie werden Zuckerester von Speisefettsäuren in den Funktionsklassen der Mehlbehandlungsmittel, der Oberflächenbehandlungsmittel und der Emulgatoren geführt.

Zuckerester von Speisefettsäuren werden künstlich hergestellt und entstehen durch eine chemische Reaktion aus Speisefettsäuren und Saccharose (normaler Haushaltszucker). Die Wirkung der durch die chemische Reaktion entstandenen Verbindung hängt davon ab, welche Fettsäuren als Ausgangsbasis genutzt wurden. In der Regel reagiert der Zucker besonders gut mit Palmitinsäure und Stearinsäure. Der Anteil der jeweiligen Fettsäure sowie die Menge der enthaltenen Saccharose entscheiden darüber, wie stark emulgierend die Zuckerester wirken. Zuckerester sind besonders schwer löslich. Zuckerester von Speisefettsäuren beeinflussen unter anderem die Verkleisterungseigenschaften von Mehl, wenn diese in stärkereichen Lebensmitteln verwendet werden. Die Fließfähigkeit von Schokoladenmassen wird durch den Zusatz von E 473 verbessert. Die Fließfähigkeit ist insbesondere bei der maschinellen, industriellen Verarbeitung wichtig, beispielsweise beim Transport durch Rohrleitungen oder beim Abfüllen. Die Lebensmittelindustrie setzt Zuckerester in vielen verschiedenen Lebensmitteln ein.


Verwendung

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© valery121283 / fotolia.com

E 473 ist nur eingeschränkt für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Verwendet werden dürfen Zuckerester von Speisefettsäuren nur für bestimmte Lebensmittel unter Einhaltung der jeweiligen Höchstmenge.

Verwendet wird dieser Zusatzstoff beispielsweise für hitzebehandelte Fleischerzeugnisse (maximal 5 g/kg), Saucen (maximal 10 g/kg), Suppen oder Brühen (maximal 2 g/kg), Desserts, Zuckerwaren, Süßwaren, Speiseeis (maximal 5 g/kg), Feine Backwaren wie Blätterteig, Kekse, Kuchen (maximal 10 g/kg), abgepackten flüssigen Kaffee (maximal 1 g/l), Kaffeeweißer (maximal 20 g/kg), für die Oberflächenbehandlung von Obst, Kaugummi (maximal 10 g/kg) sowie alkoholische Getränke (wie Bier und Wein ausgenommen) und alkoholfreie Getränke (maximal 5 g/l). Für Säuglingsanfangsnahrung und Säuglingsfolgenahrung sind Zuckerester ebenfalls zugelassen.


Herstellung

Um Zuckerester von Speisesäuren zu erhalten, wird eine mehrstufige chemische Reaktion herbeigeführt. Für die chemische Reaktion werden Saccharose, Fettsäurechloride (Verbindungen zwischen Fettsäuren und dem chemischen Elemente Chlor) und Fettsäuremethylester (Verbindungen zwischen Fettsäure und Methylester, einer chemische Verbindungen, die zur Gruppe der Ester gehört) verwendet. Dabei entsteht ein Stoffgemisch, aus welchem die Zuckerester extrahiert werden können. Anschließend werden diese gereinigt. In der Regel werden für die Herstellung von E 473 Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs genutzt. Sojaöl und andere pflanzliche Öle werden häufig eingesetzt. Der Einsatz tierischer Rohstoffe kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes auch Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 473 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.

Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen

Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.


Gesundheitliche Risiken

Zuckerester von Speisesäuren werden als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Der ADI-Wert wurde auf 30 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Dieser ADI-Wert gilt für die Summe über die Nahrung aufgenommener Zuckerester und Zuckerglyceride. Zuckerester von Speisefettsäuren gehen in den Stoffwechsel des menschlichen Körpers ein und werden ausgeschieden beziehungsweise verdaut. Werden große Mengen dieses Zusatzstoffs verzehrt, dann kann er abführend wirken.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Zuckerester von Speisefettsäuren hat einen ADI-Wert von 30 mg/kg Körpergewicht
  • Zuckerester von Speisefettsäuren ist ein Oberflächenbehandlungsmittel, Emulgator, Mehlbehandlungsmittel, Lebensmittelzusatzstoff
  • Saccharoseester von Speisefettsäuren ist ein Synonym für Zuckerester von Speisefettsäuren
  • Zuckerester von Speisefettsäuren kann hergestellt sein aus Sojaöl, genetisch veränderten Organismen, tierischen Fetten
  • Zuckerester von Speisefettsäuren trägt die E-Nummer E 473
  • Zuckerester von Speisefettsäuren wird hergestellt aus Speisefetten, pflanzlichen Fetten
  • Zuckerester von Speisefettsäuren wird verwendet für Fleischerzeugnisse, Saucen, Suppen, Brühen, Desserts, Zuckerwaren, Süßwaren, Speiseeis, Feine Backwaren, Blätterteig, Kekse, Kuchen, abgepackten flüssigen Kaffee, Kaffeeweißer, Kaugummi, alkoholischen Getränken, alkoholfreien Getränken, Säuglingsanfangsnahrung, Säuglingsfolgenahrung



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben