Magnesiumoxid, E 530, Magnesia, Bittererde
Englisch: Magnesium oxide
Französisch: Oxyde de magnésium
Italienisch: Ossido di magnesio
Spanisch: óxido de magnesio
Inhaltsverzeichnis
- Magnesiumoxid
- Verwendung von Magnesiumoxid
- Herstellung von Magnesiumoxid
- Gesundheitliche Risiken durch Magnesiumoxid
- Zusammenfassung und Kurzinfos
- Quellen
Magnesiumoxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 530. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Magnesiumoxid auch als Magnesia oder unter seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Magnesiumoxid in den Funktionsklassen der Säureregulatoren und Trennmittel geführt.
Bei Magnesiumoxid handelt es sich um das Oxid des Magnesiums. Diese vielseitige chemische Verbindung ist auch als Bittererde oder Magnesia bekannt. In der Lebensmittelindustrie wird die Substanz unter der Nummer E 530 als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt.
Verwendung von Magnesiumoxid
Magnesiumoxid kann auf verschiedenste Weise genutzt werden. Als Trennmittel verhindert Magnesiumoxid beispielsweise das Anbacken von Waffeln im Waffeleisen. Es kann als Rieselhilfe für pulverförmige Lebensmittel und Granulate genutzt oder diätetischen Lebensmitteln zugesetzt werden. E 530 findet zudem Verwendung in der Aufbereitung von Trinkwasser. Magnesiumoxid kann zudem zur Neutralisation von Säuren und zum Aufschließen von Milcheiweiß und Kakao verwendet werden. Magnesiumoxid kommt als vulkanisches Mineral Periklas auch in der Natur vor, wird für die industrielle Verwendung in der Regel aber chemisch synthetisiert.
Für den Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumoxid gibt es keine Einschränkung. E 530 ist ausnahmslos für alle Lebensmittel zugelassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lebensmittel, die laut Gesetz nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen und solche, unbehandelt auf den Markt und zum Verbraucher kommen sollen. Eine Beschränkung der Höchstmenge gibt es für E 530 nicht. Lebensmittelhersteller dürfen Magnesiumoxid bis quantum satis einsetzen. Quantum satis steht für "ausreichende Menge" und bedeutet, dass genau die Menge zugesetzt werden darf, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Verwendung findet Magnesiumoxid unter anderem in
Speise-
und
Würzsalzen,
Kakaorohmassen
und
diätetischen Lebensmitteln.
Die chemische Verbindung kann auch der Anreicherung von Lebensmitteln mit
Magnesium
dienen. Dann handelt es sich jedoch nicht um einen Zusatzstoff und es besteht keine
Deklarationspflicht.
Erlaubt ist Magnesiumoxid auch für die Verwendung in Kosmetika und Arzneimitteln.
Herstellung von Magnesiumoxid
Magnesiumoxid kann beispielsweise durch das Verbrennen von Magnesiumcarbonat hergestellt werden. Wird Magnesiumcarbonat verbrannt, bleibt Magnesiumoxid übrig. E 530 entsteht auch als Nebenprodukt bei der Herstellung von Schwefelsäure (E 513).
Gesundheitliche Risiken durch Magnesiumoxid
In seiner Funktion als Lebensmittelzusatzstoff gilt Magnesiumoxid als unbedenklich für den menschlichen Organismus. Ein ADI-Wert wurde für E 530 daher nicht bestimmt.
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Magnesiumoxid besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
- Magnesiumoxid ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Säureregulator, Trennmittel
- Magnesiumoxid ist ein Aufschlussmittel
- Magnesiumoxid ist eine Rieselhilfe
- Magnesiumoxid ist einsetzbar bis quantum satis
- Magnesiumoxid wird hergestellt aus Magnesiumcarbonat
- Magnesiumoxid wird verwendet für Kakao, Milcheiweiß, Speisesalz, Würzsalz, Kakaorohmasse, Diätetische Lebensmittel