Sorbitantristearat, E 492


Englisch: Sorbitane tri stearate
Französisch: Tristéarate de sorbitane
Italienisch: Sorbitano tri-stearato
Spanisch: Triestearato de sorbinato


Inhaltsverzeichnis

Sorbitantristearat ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 492. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Zusatzstoff (wie Sorbitanmonooleat, Sorbitanmonopalmitat, Sorbitanmonostearat oder Sorbitanmonolaurat) auch als Sorbitanfettsäureester deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Sorbitantristearat in der Funktionsklasse der Emulgatoren geführt.

Sorbitantristearat wird den Sorbitanfettsäureestern zugeordnet. Bei den Sorbitanfettsäureestern handelt es sich um Verbindungen, die sich zwischen Sorbit und unterschiedlichen Speisefettsäuren bilden. Die Esterverbindungen entstehen durch eine künstlich herbeigeführte chemische Reaktion und haben eine emulgierende Wirkung. Die Lebensmittelindustrie setzt E 492 nicht nur aufgrund seiner emulgierenden Wirkung ein, sondern auch um beispielsweise die Kristallstruktur fester Fette zu stabilisieren. Mithilfe von Sorbitanfettsäureestern können Lebensmittelhersteller außerdem den Lufteinschluss in Lebensmitteln begünstigen. Durch den Lufteinschluss entsteht ein lockeres, schaumiges Gefühl im Mund.


Verwendung

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Der Lebensmittelzusatzstoff Sorbitantristearat ist nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern darf von den Lebensmittelherstellern nur für bestimmte Lebensmittel eingesetzt werden. Die Lebensmittelhersteller müssen außerdem eine Beschränkung der Höchstmenge beachten.

Die Lebensmittelhersteller verwenden E 492 unter anderem für Speiseeis (maximal 0,5 g/kg), Kaffeeweißer (maximal 5 g/kg), feine Backwaren wie Blätterteiggebäck, Kekse, Kuchen (maximal 10 g/kg), Glasuren und Überzüge für Feinbackwaren (maximal 5 g/kg), Fettemulsionen (maximal 10 g/kg), Teekonzentrate (maximal 0,5 g/kg), Fruchtgelees und Konfitüren (maximal 0,25 g/kg), Schokolade und Kakaoerzeugnisse (maximal 10 g/kg) sowie Kaugummi (bis maximal 5 g/kg), Zuckerwaren (bis maximal 5 g/kg), Desserts (bis maximal 5 g/kg) und emulgierte Saucen (bis maximal 5 g/kg). In Nahrungsergänzungsmitteln und Backhefe darf Sorbitantristearat bis quantum satis eingesetzt werden. Quantum satis bedeutet, dass der Hersteller der Backhefe dem Produkt so viel Sorbitantristearat zusetzen darf bis die gewünschte Wirkung erreicht ist.


Herstellung

Bei Sorbitantristearat handelt es sich um einen Zusatzstoff, der künstlich hergestellt wird. Für die Herstellung von E 492 ist eine mehrstufige chemische Reaktion notwendig. Bei dieser mehrstufigen chemischen Reaktion entsteht aus dem Zuckeralkohol Sorbit und Speisefettsäuren Sorbitantristearat. Die Speisefettsäuren, die für die chemische Synthese von E 492 verwendet werden, sind üblicherweise pflanzlichen Ursprungs. Allerdings kann die Verwendung tierischer Rohstoffe nicht ausgeschlossen werden. Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes auch Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 492 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.


Gesundheitliche Risiken

Sorbitantristearat wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Der ADI-Wert liegt bei 25 mg/kg Körpergewicht. Dieser Richtwert bezieht sich auf die Summe aller über Lebensmittel aufgenommenen Sorbitanfettsäureester. Im Darm wird dieser Zusatzstoff in seine Bestandteile zerlegt und ausgeschieden beziehungsweise verwertet. Zu beachten ist, dass Verbraucherschützer von einem Verzehr dieses Zusatzstoffes in hohen Dosen abraten. Die Auswirkungen der Sorbitanfettsäureester sind noch nicht hinreichend untersucht. In Tierversuchen wurde beobachtet, dass diese Esterverbindungen zu Organschäden, Durchfall und Blasensteinen führen können. Die empfohlene Tageshöchstmenge kann bereits mit dem Verzehr von Backwaren in geringen Mengen erreicht werden.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Sorbitantristearat hat einen ADI-Wert von 25 mg/kg Körpergewicht
  • Sorbitantristearat ist ein Sorbitanfettsäureester, Emulgator
  • Sorbitantristearat ist einsetzbar bis quantum satis
  • Sorbitantristearat kann hergestellt sein aus genetisch veränderten Organismen, Sojaöl, Sojabohnen, pflanzlichen Fetten, tierischen Fetten
  • Sorbitantristearat trägt die E-Nummer E 492
  • Sorbitantristearat wird hergestellt aus Sorbit, Speisefettsäuren
  • Sorbitantristearat wird verwendet für Speiseeis, Kaffeeweißer, Feine Backwaren, Blätterteiggebäck, Keksen, Kuchen, Glasuren für Feinbackwaren, Überzüge für Feinbackwaren, Fettemulsionen, Teekonzentrat, Fruchtgelee, Konfitüre, Schokolade, Kakaoerzeugnissen, Kaugummi, Zuckerwaren, Desserts, emulgierte Saucen, Nahrungsergänzungsmitteln, Backhefe



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben