Dikaliuminosinat, Kaliuminosinat, E 632


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Dikaliuminosinat bzw. Kaliuminosinat ist das Kaliumsalz der Inosinsäure (E 630), gehört wie Calciuminosinat (E 633) und Natriuminosinat (E 631) zu den Inosinaten. Dikaliuminosinat wird in der Lebensmittelindustrie als Geschmacksverstärker eingesetzt und wird gelegentlich nur als Inosinat deklariert. Als Lebensmittelzusatzstoff ist Kaliuminosinat mit der europäischen Zulassungsnummer E 632 zugelassen.


Dikaliuminosinat: Eigenschaften

Dikaliuminosinat löst sich leicht in Wasser aber nicht in Alkohol. Sie zersetzt sich beim Erhitzen und bei längerem Kochen und ihr Geschmack erinnert an Fleischbrühe. Dikaliuminosinat hat eine appetitanregende Wirkung. Die geschmacksverstärkende Eigenschaft von Kaliuminosinat ist etwa zehn- bis zwanzigfach so hoch wie die der Glutaminsäure (E 620). Darüber hinaus verstärkt sie sich wenn Glutaminsäure und Dikaliuminosinat in Kombination eingesetzt werden. Neben der geschmacksverstärkenden Eigenschaft wirkt Kaliuminosinat auch appetitanregend.


Dikaliuminosinat: Verwendung

Dikaliuminosinat wird in der Lebensmittelindustrie vornehmlich bei der Herstellung von Suppen, Saucen, Würzmitteln verwendet sowie in Produkten aus Fleisch, um deren Fleischgeschmack abzurunden. Zudem wird Kaliuminosinat als Ersatz für Kochsalz in diätetischen Lebensmitteln eingesetzt; Darf allerdings nicht in unbehandelten Lebensmitteln und solchen, die nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Butter, Milch und Teigwaren.


Dikaliuminosinat: Herstellung

Dikaliuminosinat wird biotechnologisch mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt. Dazu werden mitunter auch gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt. Anmerkung: Laut den Begriffsbestimmungen von Artikel 2 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) ist ein Organismus gentechnisch verändert, wenn dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.


Dikaliuminosinat: Zugelassene Höchstmenge und Nebenwirkungen

Dikaliuminosinat ist in einer Menge von maximal 500 mg pro Kilogramm Lebensmittel zugelassen und gilt als unbedenklich. Als ADI, ("acceptable daily intake", also "duldbare tägliche Aufnahme" oder "Erlaubte Tagesdosis") ist kein Wert festgelegt. Beim Abbau von Dikaliuminosinat entsteht Harnsäure. Wenn der Abbau von Harnsäure gestört ist, reichert sie sich im Körper an. Daraufhin steigt der Harnsäurespiegel im Blut. Wird ein bestimmter Blutharnsäurewert überschritten, lagert sich die Substanz in Form von Kristallen in Gelenken und weichen Geweben ein. Das verursacht Schmerzen in den Gelenken. Die Symptome sind als Gicht bekannt.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben