Tarakernmehl, E 417, Taragummi, Tara


Englisch: Tara gum
Französisch: Gomme tara
Italienisch: Gomma di tara
Spanisch: Goma tara


Inhaltsverzeichnis

Tarakernmehl ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der von der Lebensmittelindustrie als Geliermittel, Verdickungsmittel und Überzugsmittel eingesetzt wird. Tarakernmehl ist unter der europäischen Zulassungsnummer E 417 für Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und kann auch unter der Bezeichnung Taragummi oder Tara auf der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden.

Bei Tarakernmehl handelt es sich um ein natürliches Verdickungsmittel, das aus den Samen des Tarastrauches (zool.: Caesalpinia spinosa) gewonnen wird. Im Samen befindet sich eine nährende Keimschicht, das sogenannte Endosperm. Diese Keimschicht besteht aus Taragummi. Bei Taragummi handelt es sich um ein für den menschlichen Organismus unverdauliches Kohlenhydrat, das lange Ketten aufweist und aus den Einfachzuckern Galaktose und Mannose besteht. Tarakernmehl weist ähnliche Quelleigenschaften wie Johannisbrotkernmehl und Guarkernmehl auf. Es wird daher auch ähnlich verwendet. Da Tarakernmehl die Gelbildung einiger Stoffe wie Xanthan, Agar-Agar 🛒 oder Carrageen unterstützt, wird es in der Lebensmittelindustrie gerne in Kombination mit diesen Stoffen eingesetzt.


Herstellung von Tarakernmehl

Tarakernmehl wird aus dem sogenannten Tarastrauch gewonnen. Das Tarakernmehl befindet sich in den Samen des Tarastrauches. Um es zu gewinnen wird das Endosperm des Samens genutzt. Beim Endosperm handelt es sich um die nährende Schicht, die den Keimling umgibt. Dieser Teil des Samens wird entnommen und anschließend gemahlen.


Verwendung von Tarakernmehl

Tarakernmehl ist für Lebensmittel im Allgemeinen zugelassen und darf nach dem Prinzip quantum satis, also in ausreichender Menge zugesetzt werden. Das bedeutet es darf gerade so viel Tarakernmehl zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, wie es zur Produktion notwendig ist. Ausgenommen sind allerdings Lebensmittel, die unbehandelt bleiben sollen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Zusatzstoffe enthalten dürfen. E 417 ist zugelassen für Backwaren, Gemüsekonserven, Obstkonserven, Süßigkeiten, Marmelade, Konfitüre, Gelees, Milchmischgetränken, Aufgüsse für Fleischerzeugnisse und Würzzubereitungen.


Tarakernmehl: Gesundheitliche Risiken

Für E 417 wurde kein ADI-Wert festgelegt, dieser Stoff gilt als gesundheitlich unbedenklich. Tarakernmehl wirkt im Körper wie ein unverdaulicher Ballaststoff. Durch seine Fähigkeit zur Wasserbindung kann Tarakernmehl verdauungsfördernd wirken. Für Allergiker kann E 417 bedenklich sein, vereinzelt sind allergische Symptome möglich.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben