Kaliumpolyphosphat, E 452 b


Englisch: Potassium polyphosphate
Französisch: Polyphosphate de potassium
Italienisch: Kalio polifosfatas
Spanisch: Polifosfato de potasio


Inhaltsverzeichnis

Kaliumpolyphosphat ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 452 b. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Kaliumpolyphosphat auch als Phosphat oder mit seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Kaliumpolyphosphat in den Funktionsklassen der Schmelzsalze, Komplexbildner und Stabilisatoren geführt.

Kaliumpolyphosphat gehört zu den Polyphosphaten, welche in der Lebensmittelindustrie zum Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E 452 zusammengefasst werden. Bei Polyphosphaten handelt es sich um Abkömmlinge der Phosphorsäure (E 338). Man unterscheidet Kaliumpolyphosphat, Natriumpolyphosphat, Calciumpolyphosphat und Natriumcalciumpolyphosphat. Welches Polyphosphat vorliegt, hängt von Art und Menge der im Molekül gebundenen Alkalimetallionen ab. Die Lebensmittelindustrie nutzt Phosphate als Zusatzstoffe, da diese sehr vielseitige Eigenschaften vorweisen und daher in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden können. Polyphosphate zeichnen sich beispielsweise dadurch aus, dass sie in der Lage sind, Eiweiße sehr gut zu lösen. Zudem fungiert E 452 b als Schmelzsalz. Auch das Wachstum von Bakterien können Polyphosphate wie das Kaliumpolyphosphat in geringem Umfang hemmen.


Verwendung von Kaliumpolyphosphat

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Polyphosphate wie das Kaliumpolyphosphat sind nur sehr eingeschränkt für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Zudem gilt für jede Lebensmittelgruppe eine Beschränkung der Höchstmenge.

Erlaubt ist E 452 b unter anderem für Schmelzkäse 🛒 und Schmelzkäsezubereitungen (bis zu 20 g/kg), Fleischerzeugnisse (bis zu 5 g/kg), Speiseeis (bis zu 3 g/kg) und Desserts (bis zu 1 g/kg). Bei der Aufbereitung von Trinkwasser kommen Polyphosphate ebenfalls zum Einsatz.


Herstellung von Kaliumpolyphosphat

Um Kaliumpolyphosphat herzustellen, werden Phosphatlösungen als Basis benötigt. Unter Einwirkung großer Hitze kann daraus dann E 452 b gewonnen werden.


Gesundheitliche Risiken durch Kaliumpolyphosphat

Lebensmittel mit dem Zusatzstoff Kaliumpolyphosphat sollten wie andere phosphathaltige Produkte nicht bedenkenlos verzehrt werden. Kaliumpolyphosphat gilt zwar in den Mengen, in denen es die Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff nutzt, als unbedenklich, allerdings können die Risiken bislang nicht ganz sicher abgeschätzt werden. Der Gesetzgeber hat für E 452 b einen ADI-Wert von 70 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Dieser ADI-Wert bezieht sich auf alle mit der Nahrung aufgenommenen Phosphate und die Phosphorsäure. Beobachtungen haben ergeben, dass ein Verzehr von Phosphat in hohen Dosen (etwa 1,5 bis 2,5 g pro Tag) dazu führen kann, dass der Calciumspiegel im Blut sinkt, während der Parathormonspiegel ansteigt. Diese Beobachtung führte zu der Annahme, dass ein Verzehr großer Mengen Phosphat das Gleichgewicht des Calcium-Phosphat-Haushalts störe. Diese Tatsache solle den Abbau von Calcium aus den Knochen und damit Osteoporose begünstigen. Diese These konnte bislang nicht belegt werden. Zudem standen Phosphate unter Verdacht, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (kurz ADHS) bei Kindern zu fördern. Auch dieser Verdacht hat sich bisher nicht bestätigt. Von einem Verzehr in hohen Dosen ist jedoch abzuraten.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Kaliumpolyphosphat hat einen ADI-Wert von 70 mg/kg Körpergewicht
  • Kaliumpolyphosphat ist ein Komplexbildner, Schmelzsalz, Stabilisator
  • Kaliumpolyphosphat kann Auslöser sein für ADHS, Osteoporose
  • Kaliumpolyphosphat wird verwendet für Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen, Fleischerzeugnisse, Speiseeis, Desserts, Trinkwasser



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben