Polyglycerin-Polyricinoleat, E 476, PGPR


Englisch: Polyglycerol polyricinoleate
Französisch: Polyricinoléate de polyglycérol
Italienisch: Poliglicerolo poliricinolate
Spanisch: Polirricinoleato de poliglicerol


Inhaltsverzeichnis

Polyglycerin-Polyricinoleat ist ein Lebensmittelzusatzstoff mit der europäischen Zulassungsnummer E 476. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Zusatzstoff auch als PGPR deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Propylenglycolester von Speisefettsäuren in der Funktionsklasse der Emulgatoren geführt.

Polyglycerin-Polyricinoleat ist ein künstlich hergestellter Zusatzstoff, der eine stark emulgierende Wirkung hat. Dieser Lebensmittelzusatzstoff wird beispielsweise eingesetzt, wenn wasserlösliche Substanzen sehr fein in einem ölhaltigen Lebensmittel verteilt werden sollen. Polyglycerin-Polyricinoleat unterstützt unter anderem Lecithin in seiner Wirkung. Schokoladenmassen werden durch den Zusatz von E 476 weniger zähflüssig und die Fließfähigkeit wird verbessert. Die Fließfähigkeit ist insbesondere bei der maschinellen, industriellen Verarbeitung wichtig, beispielsweise beim Transport durch Rohrleitungen oder beim Abfüllen.
Mithilfe von Polyglycerin-Polyricinoleat lassen sich außerdem sehr dünne, sehr gut haftende Überzüge aus Kuvertüre herstellen.

In der Lebensmittelindustrie wird Polyglycerin-Polyricinoleat nicht nur als Lebensmittelzusatzstoff, sondern auch als technischer Hilfsstoff eingesetzt. Als technischer Hilfsstoff kann es beispielsweise genutzt werden, um Kuchen und Schokoladenerzeugnisse gut vom Blech 🛒 beziehungsweise aus der Form lösen zu können. Kalorien- und fettreduzierte Lebensmittel können mithilfe von PGPR hergestellt werden, da durch diese chemische Verbindung viel Wasser in das jeweilige Lebensmittel eingearbeitet werden kann.


Verwendung

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© Africa Studio / fotolia.com

E 476 ist nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern darf von den Lebensmittelherstellern nur für bestimmte Lebensmittel genutzt werden. Zudem gelten für die einzelnen Lebensmittel Höchstmengenbeschränkungen.

Verwendet wird Polyglycerin-Polyricinoleat unter anderem für Salatsaucen (maximal 4 g/kg), Schokoladenerzeugnisse (maximal 5 g/kg) und fettreduzierte Streichfette und Brotaufstriche (maximal 4 g/kg).


Herstellung

Polyglycerin-Polyricinoleat wird künstlich mittels einer chemischen Reaktion hergestellt. Ein mehrstufiger chemischer Prozess ist notwendig, um aus Glycerin und Ricinolsäure beziehungsweise Polyricinolsäuren Polyglycerin-Polyricinoleat zu gewinnen. Glycerin wird in der Regel chemisch synthetisiert, kann jedoch auch aus pflanzlichen Fetten wie Sojaöl gewonnen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 476 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.

Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen

Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.


Gesundheitliche Risiken

Für den Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerin-Polyricinoleat wurde ein ADI-Wert von 7,5 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Dieser Wert sollte nicht überschritten werden, da in Tierversuchen festgestellt wurde, dass E 476 gesundheitsschädlich sein kann. In Tierversuchen wurde beobachtet, dass sich durch die Fütterung hoher Dosen Polyglycerin-Polyricinoleat die Nieren und die Leber vergrößern. Die Vergrößerung ist reversibel, also umkehrbar. Wer viel Tafelschokolade täglich verzehrt, sollte beachten, dass dadurch leicht die empfohlene Höchstmenge erreicht werden kann. Dünne Überzüge aus Kuvertüre sind weniger bedenklich, da diese in der Regel nicht im gleichen Ausmaß wie Tafelschokolade verzehrt werden und zumeist auch deutlich weniger von diesem Emulgator enthalten.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Polyglycerin-Polyricinoleat bindet in Lebensmitteln Wasser
  • Polyglycerin-Polyricinoleat gilt als gesundheitlich bedenklich
  • Polyglycerin-Polyricinoleat hat einen ADI-Wert von 7,5 mg/kg Körpergewicht
  • Polyglycerin-Polyricinoleat ist ein Emulgator, Lebensmittelzusatzstoff, techischer Hilfsstoff
  • PGPR ist ein Synonym für Polyglycerin-Polyricinoleat
  • Polyglycerin-Polyricinoleat ist eine chemische Verbindung
  • Polyglycerin-Polyricinoleat kann hergestellt sein aus genetisch veränderten Organismen, pflanzlichen Fetten, tierischen Fetten, Sojaöl, Sojabohnen
  • Polyglycerin-Polyricinoleat trägt die E-Nummer E 476
  • Polyglycerin-Polyricinoleat wird verwendet für Süßwaren auf Kakaobasis, einschließlich Schokolade, Salatsaucen, Brotaufstriche, Schokoladenerzeugnisse



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben