Magnesiumsilikat, E 553 a


Englisch: Magnesium silicate
Französisch: Silicate de magnésium
Italienisch: Silicato di magnesio
Spanisch: Silicato de magnesio


Inhaltsverzeichnis

Magnesiumsilikat gehört zu den Silikaten, ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 553 a. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Magnesiumsilikat auch einfach unter seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Magnesiumsilikat in den Funktionsklassen Trennmittel, Emulgatoren und Füllstoffe geführt. Der Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumsilikat wird synthetisch hergestellt.

Bei Magnesiumsilikat handelt es sich ebenso wie bei Magnesiumtrisilikat (Meerschaum) um Abkömmlinge der Kieselsäure (E 551). Diese chemische Verbindung liegt in Form weicher Kristalle vor, die sich leicht mahlen lassen. In Wasser ist diese chemische Verbindung praktisch unlöslich. Die Lebensmittelindustrie nutzt Magnesiumsilikate, um pulverförmige Lebensmittel damit zu behandeln. Silikate legen sich ganz fein um die Partikel des jeweiligen Lebensmittels und verhindern auf diese Weise, dass das Pulver mit der Umgebung in Berührung kommt. E 553 a verhindert effektiv, dass pulverförmige Produkte verklumpen und dadurch nicht mehr so leicht dosierbar sind. Mit E 553 a behandelte Produkte bleiben rieselfähig, das Verklumpen wird verhindert und sie lassen sich problemlos aus der Verpackung nehmen. Der menschliche Organismus kann Magnesiumsilikat weder aufnehmen noch verwerten. Die chemische Verbindung wird unverdaut ausgeschieden. Das Magnesiumsalz der Kieselsäure kommt auch in der Natur vor und ist beispielsweise in Talk oder Sepiolith zu finden. Zudem ist dieser Stoff auch in Serpentinengruppen zu finden.


Verwendung von Magnesiumsilikat

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Magnesiumsilikate sind wie andere Silikate nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern dürfen nur für bestimmte Lebensmittel verwendet werden. Der Gesetzgeber legt fest, welche Lebensmittel mit E 553 a behandelt werden dürfen, und wie hoch die Menge ist, die zugesetzt werden darf. Die Beschränkung der Höchstmenge wird für jedes Lebensmittel individuell festgelegt. Gibt es keine Höchstmengenbeschränkung, darf der Zusatzstoff bis quantum satis, also bis zur ausreichenden Menge, beigemengt werden.

Magnesiumsilikate dürfen unter anderem für Kochsalz und Kochsalzersatz (bis zu einer Höchstmenge von 10 g/kg), Würzmittel, Trockenlebensmittel in Pulverform (maximal 10 g/kg), geriebenen oder in Scheiben geschnittenen Käse (maximal 10 g/kg) und Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden.


Gesundheitliche Risiken von Magnesiumsilikat

Silikate gelten im Allgemeinen als gesundheitlich unbedenklich, da sie vom Körper nicht verwertet werden können und unverdaut wieder ausgeschieden werden. Ein ADI-Wert wurde für E 553 a nicht festgelegt.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Magnesiumsilikat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Trennmittel, Emulgator, Füllstoff



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon