Ammoniumsulfit-Zuckerkulör, E 150 d


Englisch: Soft-drink caramel, Acid-proof caramel, Sulfite ammonia caramel
Französisch: Sulfite d'ammonium, Colorant caramel
Spanisch: Caramelo a prueba de ácidos, Caramelo sulfito de amoníaco, Caramelo, De bebidas gaseosas


Inhaltsverzeichnis

Ammoniumsulfit-Zuckerkulör ist ein synthetischer Farbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 150 d für Lebensmittelzusatzstoffe trägt. Enthält ein Lebensmittel diesen Lebensmittelfarbstoff, so kann entweder die Bezeichnung Ammoniumsulfit-Zuckerkulör oder die Nummer E 150 d verwendet werden.

Ammoniumsulfit-Zuckerkulör ist ein Lebensmittelfarbstoff, der zur Braunfärbung von Lebensmitteln dient. Ammoniumsulfit-Zuckerkulör hat ganz ähnliche Eigenschaften wie Zuckerkulör. Auch hierfür wird bei der Herstellung ein Reaktionsbeschleuniger benötigt. Zuckerkulör gilt als hitze- und lichtbeständiger Farbstoff, der sich sowohl in Wasser als auch in Alkohol löst.


Herstellung von Ammoniumsulfit-Zuckerkulör

Zur Herstellung von Ammoniumsulfit-Zuckerkulör werden Stärke oder Zucker verwendet. In der Regel nutzt man Haushaltszucker, Invertzucker, Glucose oder Fructose. Zum Zucker wird der jeweilige chemische Reaktionsbeschleuniger zugegeben und anschließend wird das Gemisch auf 120 °C bis 150 °C erhitzt. Bei der kontrollierten Erhitzung entsteht Zuckerkulör. Im Falle de Ammoniumsulfit-Zuckerkulörs werden als Reaktionsbeschleuniger Sulfit- und Ammoniumverbindungen genutzt. Für die Herstellung von Ammoniumsulfit-Zuckerkulör können gentechnisch veränderte Organismen verwendet worden sein.


Verwendung von Ammoniumsulfit-Zuckerkulör

Für Ammoniumsulfit-Zuckerkulör gelten keine bestimmten Bestimmungen und Begrenzungen. Der Lebensmittelfarbstoff darf jedoch nur solchen Lebensmitteln zugesetzt werden, bei denen der Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen grundsätzlich gesetzlich erlaubt ist.

Ammoniumsulfit-Zuckerkulör wird verwendet um Getränke 🛒 wie Cola, Bier, Whiskey und Alkopops einzufärben. Der Farbstoff kommt zudem zum Einsatz bei Marmelade, Konfitüre, Essig, Wurstwaren, Saucen und Süßigkeiten.


Kennzeichnung

Wird E 150 d als Farbstoff eingesetzt und direkt Lebensmitteln zugeführt, muss es als Zusatzstoff deklariert werden. Ammoniumsulfit-Zuckerkulör, das in zusammengesetzten Zutaten enthalten ist und keine technologische Wirkung mehr im fertigen Produkt aufweist, also das Lebensmittel nicht mehr färbt, muss nicht als Lebensmittelfarbstoff in der Zutatenliste aufgeführt werden.


Ammoniumsulfit-Zuckerkulör: Gesundheitliche Risiken

Da Ammoniumsulfit-Zuckerkulör als gesundheitlich unbedenklich gilt, wurde für diesen Lebensmittelfarbstoff kein ADI-Wert festgelegt. Lebensmittelfarbstoffe sollen laut der EG-Öko-Verordnung Lebensmitteln nicht zugesetzt werden, wenn sie keinen weiteren Zweck als die Einfärbung erfüllen.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Ammoniumsulfit-Zuckerkulör ist hitzestabil, lichtstabil, wasserlöslich, alkohollöslich
  • Ammoniumsulfit-Zuckerkulör ist ein Farbstoff, Synthetischer Farbstoff, Lebensmittelfarbstoff
  • Ammoniumsulfit-Zuckerkulör löst sich in Wasser, Alkohol
  • Ammoniumsulfit-Zuckerkulör wird hergestellt aus Stärke, Haushaltszucker, Invertzucker, Glucose, Fructose
  • Ammoniumsulfit-Zuckerkulör wird zubereitet mit Zucker



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben