Aluminiumkaliumsulfat, E 522


Englisch: Aluminium potassium sulphate
Französisch: Sulfate d’aluminium et de potassium
Italienisch: Solfato di alluminio e potassio


Inhaltsverzeichnis

Aluminiumkaliumsulfat ist das Aluminiumsalz der Schwefelsäure und wird von der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff in den Funktionsklassen der Stabilisatoren und Festigungsmittel eingesetzt. Zudem wird Aluminiumkaliumsulfat als technischer Hilfsstoff zum in der Kategorien Fällungsmittel zur Wasseraufbereitung genutzt. Aluminiumnatriumsulfat trägt die europäische Zulassungsnummer E 522 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Stabilisator als Aluminiumnatriumsulfat oder mit der Nummer E 522 angegeben sein.

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Verwendung von Aluminiumkaliumsulfat

Der Lebensmittelzusatzstoff Aluminiumkaliumsulfat ist nur eingeschränkt für Lebensmittel zugelassen. Hinzukommt, dass er den jeweiligen Lebensmitteln nur bis zu einer vom Gesetzgeber bestimmten Menge zugesetzt werden darf.

Die Lebensmittelindustrie darf Aluminiumkaliumsulfat nur für Eiweiß (bis max. 30 mg/kg) sowie kandiertes, kristallisiertes und glasiertes Obst und Gemüse (bis max. 200 mg/kg) nutzen. Die Zellwände von Obst und Gemüse enthalten Pektin. Mit dem Pektin verbindet sich Aluminiumkaliumsulfat und dadurch entsteht eine größere Festigkeit. Essbare Kunstdärme und Eiweiß werden ebenfalls mit diesem Zusatzstoff versetzt. Bei der Aufbereitung von Trinkwasser kommen Aluminiumsulfate häufig zum Einsatz, da sie als Fällungsmittel dafür sorgen, dass Schmutz aus dem Wasser entfernt werden kann.


Herstellung von Aluminiumkaliumsulfat

Aluminiumkaliumsulfat ist ein chemisch synthetisierter Zusatzstoff. Gewonnen wird er mittels einer chemischen Reaktion zwischen aluminiumhaltigen Substanzen und Schwefelsäure. In der Regel liegt diese chemische Verbindung in Form von farblosen Kristallen vor. Aluminiumkaliumsulfat bildet mit Eiweiß und anderen organischen Stoffen feste Verbindungen.


Gesundheitliche Risiken von Aluminiumkaliumsulfat

Der Zusatzstoff E 522 wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Das gilt zumindest für die Mengen, die von der Lebensmittelindustrie für Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Der vom Gesetzgeber festgelegte ADI-Wert von 1 mg/kg Körpergewicht sollte jedoch nicht überschritten werden. Nierenkranken wird vom Verzehr dieses Zusatzstoffs komplett abgeraten. In der Regel wird überschüssiges Aluminium relativ schnell über die Nieren ausgeschieden. Liegt eine Nierenerkrankung wie eine chronische Niereninsuffizienz vor, dann kann der Körper das Aluminium nicht in ausreichendem Maß ausscheiden und es reichert sich im Körper an. Da die Aufnahme von Aluminium in Verbindung mit Komplexbildnern verstärkt wird, ist von einem häufigen Verzehr abzuraten. Allergien können in Verbindung mit E 522 ebenfalls vorkommen. Zudem wurde untersucht, ob im Körper angereichertes Aluminium in Zusammenhang mit Alzheimer steht. Diese These konnte bislang weder widerlegt noch bestätigt werden.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben