Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Weinsäurediglyceride, E 472 d, Weinsäuremonoglyceride


Englisch: Tartaric acid esters of mono- and diglycerides
Französisch: Acide tartrique d' esters de mono et diglycérides
Italienisch: Esteri dell'acido tartarico di mono- e digliceridi
Spanisch: ésteres de ácido tartárico de mono y diglicéridos


Inhaltsverzeichnis

Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren sind Lebensmittelzusatzstoffe und tragen die europäische Zulassungsnummer E 472 d. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Lebensmittelzusatzstoff unter seiner E-Nummer oder als Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren angegeben sein. In der Lebensmittelindustrie werden Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren in den Funktionsklassen der Trägerstoffe und der Emulgatoren geführt.

Der Lebensmittelzusatzstoff Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren wird künstlich durch eine chemische Reaktion hergestellt. Diese chemische Verbindung entsteht durch die Veresterung von Weinsäure mit den Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren. Die chemischischen Verbindungen, die durch diese Veresterung entstehen, sind in der Lage, Öl-in-Wasser-Emulsionen zu bilden. Mit Proteinen wie beispielsweise Weizengluten geht dieser Lebensmittelzusatzstoff eine starke Verbindung ein. Eingesetzt wird E 472 d von der Lebensmittelindustrie vor allem als Emulgator und Trägerstoff. In Backwaren ist er beispielsweise zu finden.


Verwendung

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© monticellllo / fotolia.com

Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren sind für alle Lebensmittel zugelassen und dürfen von der Lebensmittelindustrie bis quantum satis verwendet werden. Quantum satis bedeutet, dass der Zusatzstoff dem Lebensmittel bis zur ausreichenden Menge beigemischt werden darf. Ausgenommen von dieser Zulassung sind Lebensmittel, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mit Lebensmittelzusatzstoffen behandelt werden sollen. Außerdem dürfen Lebensmittel, die unbehandelt auf den Markt gebracht werden sollen, nicht mit E 472 d versehen werden.

Laut Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) ist Weinsäureester für Lebensmittel allgemein zugelassen, jedoch mit Einschränkung für bestimmte Lebensmitte. So darf E 472 d für Backwaren, jedoch nicht für Brot, welches ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt ist, verwendet werden.

Nicht zugelassen ist E 472 d für:

  • Unbehandelte Lebensmittel
  • Honig in Sinne der Honigverordnung
  • Nicht emulgierte Öle und Fette tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • Butter
  • Pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch (auch mit vollem Fettgehalt, entrahmt und teilentrahmt) und pasteurisierte Sahne mit vollem Fettgehalt
  • Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Milcherzeugnisse
  • Natürliches Mineralwasser und Quellwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
  • Kaffee (ausgenommen aromatisierter Instant-Kaffee) und Kaffee-Extrakte
  • Nicht aromatisierter Blatttee
  • Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung
  • Trockene Teigwaren, ausgenommen glutenfreie Teigwaren und/oder Teigwaren, die für eine eiweißarme Ernährung bestimmt sind, im Sinne der Diätenverordnung
  • Natürliche nicht aromatisierte Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch)
  • Kakao- und Schokoladenerzeugnisse im Sinne der Kakaoverordnung
  • Fruchtsäfte im Sinne der Fruchtsaft- Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Ananassaft im Sinne der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Saft der Passionsfrucht im Sinne der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Fruchtnektare im Sinne der Fruchtsaftund Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Fruchtnektare aus Ananas oder der Passionsfrucht im Sinne der Fruchtsaftund Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Traubensaft im Sinne der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
  • Konfitüre extra und Gelee extra im Sinne der Konfitürenverordnung
  • Konfitüre, Gelees und Marmeladen im Sinne der Konfitürenverordnung oder andere ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse
  • Trockenmilch und eingedickte Milch im Sinne der Milcherzeugnisverordnung
  • Pasteurisierte Sahne mit vollem Fettgehalt
  • Geschälte Kartoffeln
  • Nicht verarbeitetes Obst und Gemüse, gefroren oder tiefgefroren
  • Nicht verarbeitetes verzehrfertiges Obst und Gemüse, vorverpackt und gekühlt
  • Nicht verarbeitete und geschälte Kartoffeln, vorverpackt
  • Nicht verarbeitete Fische, Krebstiere und Weichtiere, auch gefroren oder tiefgefroren
  • Obstkompott, ausgenommen Apfelkompott
  • Schnellkochreis
  • Nicht emulgierte tierische oder pflanzliche Öle und Fette (ausgenommen natives Öl und Olivenöl)
  • Nicht emulgierte Öle und Fette tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (ausgenommen native Öle und Olivenöle), die speziell zum Kochen und/oder Braten oder für die Zubereitung von Bratensaucen bestimmt sind
  • Raffiniertes Olivenöl einschließlich Oliventresteröl
  • Sauerrahmbutter
  • Gereifter Käse ganz, in Scheiben oder zerkleinert
  • Mozzarella oder Molkekäse ganz, oder jeweils in Scheiben oder zerkleinert
  • Konserven (Glas oder Dosen) von Obst und Gemüse
  • Zubereitungen aus frischem Hackfleisch, vorverpackt
  • Pain courant francais, Friss búzakenyér
  • Frische Teigwaren
  • Bier
  • Foie Gras
  • Ultrahocherhitzte Ziegenmilch
  • Kastanien in Flüssigkeit
  • Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneerzeugnisse und Ersatzerzeugnisse mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %


Herstellung

Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren werden künstlich hergestellt. Als Grundlage dienen Weinsäure und Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. Durch Veresterung dieser Substanzen entsteht E 472 d. In der Regel dienen pflanzliche Fette wie Sojaöl oder Glycerin als Ausgangsbasis für die Herstellung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren. Allerdings können auch Fette tierischen Ursprungs verwendet werden. Dies lässt sich in der Regel nicht am Zusatzstoff selbst erkennen. Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes auch Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 472 d Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.


Gesundheitliche Risiken

Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gelten als gesundheitlich unbedenklich. Ein ADI-Wert wurde für E 472 d daher nicht festgelegt. Dieser Zusatzstoff geht in den Fettstoffwechsel ein und wird verdaut.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Westfälischer Pudding wird serviert mit Rotweinsauce
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als gesundheitlich unbedenklich
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren ist ein Emulgator, Trägerstoff, Lebensmittelzusatzstoff
  • Weinsäuremonoglyceride ist ein Synonym für Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren ist einsetzbar bis quantum satis
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren kann hergestellt sein aus genetisch veränderten Organismen, tierischen Fetten, Sojaöl
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren trägt die E-Nummer E 472 d
  • Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren wird hergestellt aus Weinsäure, Speisefettsäuren, pflanzlichen Fetten



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben