Wenn mann von gentechnisch veränderten Lebensmitteln spricht sind gentechnisch veränderte Organismen gemeinet. Gentechnisch veränderte Organismen oder kurz GVO sind laut den Begriffsbestimmungen von Artikel 2 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) gentechnisch verändert, wenn deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht oder nur selten möglich ist. So können insbesondere zahlreiche Lebensmittelzusatzstoffe gentechnisch verändert sein (Vergleiche hierzu die Liste gentechnisch veränderter Lebensmittelzusatzstoffe).