Lebensmittel sind nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz als eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, zum Zweck der Ernährung oder des Genusses in rohem, zubereitetem, be- oder verarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen zu werden definiert.
Lebensmittel werden nach Kategorien eingeordnet. Die Einordnung der Kategorien erfolgt i. d. R. nach dem Hauptbestandteil eines Lebensmittels in Produkte und Produktgruppen.