Als Quellwasser bezeichnet man ein
Wasser,
das wie
Mineralwasser
aus einem unterirdischen Wasservorkommen stammt, über eine
natürlich oder künstlich erschlossenen Quelle entnommen und
direkt am Ort der Quelle abgefüllt wird.
Quellwasser muss im Gegensatz zum
natürlichen Mineralwasser
geringeren gesetzlichen Anforderungen standhalten. Zudem braucht Quellwasser
keine amtliche Anerkennung. Auch verlangt das Gesetz von Quellwasser keine
ursprüngliche Reinheit es muss jedoch mindestens den Kriterien von
Trinkwasser
entsprechen.