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Pflanzenkohle, Kohlenschwarz, E 153

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Englisch: Carbon black, Vegetable carbon, Vegetable black
Französisch: Charbon végétal
Spanisch: Carbón vegetal
Italienisch: Carbone vegetale



Pflanzenkohle oder auch Kohlenschwarz ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 153 für Lebensmittelzusatzstoffe trägt. Der Farbstoff Pflanzenkohle besteht mindestens zu 95 % aus reinem Kohlenstoff. Pflanzenkohle wird auch als Pigment in der Malerei benutzt und ist nicht wie andere Farbstoffe in Wasser löslich, sondern verteilt sich im jeweiligen Medium nur sehr fein. Dabei ändert sich die chemische Zusammensetzung der Pflanzenkohle jedoch nicht. Pflanzenkohle ist beständig gegen Licht und Hitze und verhält sich auch in saurer Umgebung stabil.


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Herstellung von Pflanzenkohle

Pflanzenkohle entsteht beim unvollständigen Verbrennen von pflanzlichen Materialien wie Holz, Kokosnussschalen und Torf. Um die hohen Reinheitsanforderungen für ein Lebensmittelfarbstoff zu erfüllen, wird die Pflanzenkohle noch mit Hilfe technischer Verfahren von Rückständen befreit.


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Verwendung von Pflanzenkohle

© Stefan Ataman / fotolia.com


Der Lebensmittelfarbstoff Pflanzenkohle darf allen Lebensmitteln zugesetzt werden, bei denen der Zusatz von Farbstoffen grundsätzlich erlaubt ist. Eine Beschränkung der Höchstmenge existiert für Pflanzenkohle nicht. Pflanzenkohle beispielsweise für Süßigkeiten, Marmeladen, Gelees und Fruchtsaftzubereitungen verwendet.
Zudem dient Pflanzenkohle zum Einfärben von Käserinde, genauer für schwarze Wachsüberzüge von Käse oder für das Aschen von Käse. Geascht (fr.: cendre) wird beispielsweise der Käse Morbier oder Saint Maure (Ziegenkäse). Käse wird geascht, um die Feuchtigkeit der Käse-Oberfläche zu binden. Dadurch entsteht zum einen eine Art Rinde und zum anderen bindet die Asche Milchsäure, die das Ansetzen der erwünschten Reifekulturen unterstützt. Die Pflanzenkohle dient ursprünglich, also in Zeiten, in denen es noch keine Kühlung gab, als Schutz vor Fliegen.

Pflanzenkohle ist auch für den Einsatz on Kosmetika und Arzneimitteln zugelassen. E 153 ist zu dem ein bewährtes Mittel gegen Durchfall und wird auch anderweitig in der Medizin und in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.


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Pflanzenkohle: Gesundheitliche Risiken

Pflanzenkohle gilt als gesundheitlich unbedenklich. Ein ADI-Wert wurde für diesen Lebensmittelfarbstoff nicht festgelegt. Farbstoffe sollen Bio-Lebensmitteln laut der EG-Öko-Verordnung nicht zugesetzt werden, wenn sie lediglich dem Einfärben des Lebensmittels dienen.








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