Propylenglycolester von Speisefettsäuren, Propandiol-Fettsäureester, E 477
Englisch: Propyleneglycol esters of fatty acids
Französisch: Esters du propylène-glycol d'acide gras
Italienisch: Esteri di propilenglicolo degli acidi grassi
Spanisch: ésteres de propanodiol de ácidos grasos
Inhaltsverzeichnis
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren
- Verwendung
- Herstellung
- Gesundheitliche Risiken
- Zusammenfassung und Kurzinfos
- Quellen
Propylenglycolester von Speisefettsäuren ist ein Lebensmittelzusatzstoff mit der europäischen Zulassungsnummer E 477. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Zusatzstoff auch als Propandiol-Fettsäureester deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Propylenglycolester von Speisefettsäuren in der Funktionsklasse der Emulgatoren geführt.
Bei Propylenglycolester von Speisefettsäuren handelt es sich um einen künstlich hergestellten Zusatzstoff, der nur eine schwache emulgierende Wirkung hat. E 477 wird in erster Linie eingesetzt, um die Wirkung anderer Emulgatoren zu unterstützen. Propylenglycolester von Speisefettsäuren beeinflussen beispielsweise die Kristallform von Fetten und können so die Wirkung anderer Emulgatoren verstärken. Zudem kann dieser Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt werden, um den Lufteinschluss in schaumigen Lebensmitteln zu verbessern. Rührkuchen und aufgeschäumte Desserts können beispielsweise mit Propylenglycolester von Speisefettsäuren versetzt sein.
Verwendung
Propylenglycolester von Speisefettsäuren dürfen nicht allen Lebensmitteln zugesetzt werden, sondern sind nur für die Verwendung in bestimmten Produkten erlaubt. Für E 477 gilt eine Beschränkung der Höchstmenge. Die Höchstmenge wird für jedes Lebensmittel extra festgelegt und darf von den Lebensmittelherstellern nicht überschritten werden.
Propandiol-Fettsäureester werden unter anderem verwendet für Speiseeis (maximal 3 g/kg), Kaffeeweißer (maximal 1 g/kg), Zuckerwaren und Desserts (maximal 5 g/kg) sowie Feine Backwaren wie Kuchen, Blätterteiggebäck oder Kekse (bis maximal 5 g /kg).
Herstellung
Propylenglycolester von Speisefettsäuren kommen in der Natur so nicht vor und müssen chemisch synthetisiert werden. Um E 477 zu erhalten, wird ein mehrstufiger chemischer Prozess eingeleitet. Durch Veresterung von Propylenglycol mit Fettsäuren entstehen dann Propylenglycolester von Speisefettsäuren. Für die Herstellung dieses Zusatzstoffes werden überwiegend Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs verwendet. Sojaöl und andere pflanzliche Öle dienen in der Regel als Ausgangsbasis. Bei der Herstellung von Propandiol-Fettsäureester ist auch die Verwendung von Fettsäuren tierischen Ursprungs möglich.
Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes in der Regel Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.
Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen
Wenn zur Herstellung von E 477 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.
Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen
Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.
Gesundheitliche Risiken
Der Lebensmittelzusatzstoff Propylenglycolester von Speisefettsäuren gilt als gesundheitlich unbedenklich. Der ADI-Wert wurde auf 25 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Wer auf Gentechnik und Produkte tierischer Herkunft verzichten möchte, sollte Lebensmittel mit diesem Zusatzstoff meiden.
Zusammenfassung und Kurzinfos
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren hat einen ADI-Wert von 25 mg/kg Körpergewicht
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren ist ein Emulgator, Lebensmittelzusatzstoff
- Propandiol-Fettsäureester ist ein Synonym für Propylenglycolester von Speisefettsäuren
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren kann hergestellt sein aus genetisch veränderten Organismen, tierischen Fetten
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren trägt die E-Nummer E 477
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren verbessert den Lufteinschluss in schaumigen Lebensmitteln
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren wird hergestellt aus Sojaöl, Sojabohnen
- Propylenglycolester von Speisefettsäuren wird verwendet für Speiseeis, Kaffeeweißer, Zuckerwaren, Desserts, Kuchen, Blätterteiggebäck, Kekse