Süßreserve


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Als Süßreserve bezeichnet man einen, durch spezielle Behandlung lagerfähig gemachten Traubenmost, der laut deutschem Weingesetz, nachträglich zur Süßung von Weinen verwendet werden darf. Der Süße von Wein nachzuhelfen ist in Deutschland nur bei Weinen unterhalb der Stufe der Prädikatsweine erlaubt.

Die Süßreserve kann entweder vor der alkoholischen Gärung, zur Anreicherung des Mostes und zu einer Steigerung des Alkoholgehaltes eingesetzt, oder nach der Gärung zu einer besseren Harmonie (Geschmacksverbesserung) des Weines verwendet werden.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon