Hochgewächs


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Als Hochgewächs bezeichnet das deutsche Weingesetz seit 1987 einen "Typenwein von besonderer Herkunft".

Laut deutschem Weingesetz dürfen die Bezeichnung Hochgewächs nur Weißweine tragen, die aus der Riesling-Rebe hergestellt wurden. Um als Hochgewächs deklariert werden zu können, muss der Wein mindestens über die Voraussetzungen eines Qualitätsweins b. A. verfügen. Zudem muss der Riesling einen natürlichen Alkoholgehalt haben, der mindestens 1,5 % oder genau 7 ° Öchsle über dem eines Qualitätsweines liegt. Hochgewächs-Weine sind qualitativ knapp unterhalb von Kabinettweinen einzustufen.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon