Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose, E 469


Inhaltsverzeichnis

Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Stabilisator und trägt die europäische Zulassungsnummer E 469 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Stabilisator als enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose oder unter der E-Nummer angegeben sein. In der Lebensmittelindustrie wird enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose in der Funktionsklasse der Stabilisatoren und als Füllstoffe verwendet.

Bei der enzymatisch hydrolysierten Natrium-Carboxymethylcellulose handelt es sich um einen Abkömmling der Cellulose. Die Molekülstruktur der Cellulose wird enzymatisch so verändert, dass die verdickende Wirkung, die sie ansonsten hat, abgeschwächt wird. Anders als beispielsweise der Zusatzstoff Natrium-Carboxymethylcellulose kann die enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose keine Schäume bilden und eignet sich auch nicht für deren Stabilisierung. Eingesetzt wird E 469 vor allem als Füllstoff in fettreduzierten Lebensmitteln, um trotz des geringeren Fettanteils Fülle und eine angenehme Konsistenz zu erzeugen.


Verwendung von enzymatisch hydrolysierter Natrium-Carboxymethylcellulose

Der Zusatzstoff enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose ist für alle Lebensmittel zugelassen und darf diesen ohne Beschränkung der Höchstmenge zugesetzt werden. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass Lebensmittel, die unbehandelt in den Handel kommen sollen, nicht mit diesem Zusatzstoff behandelt werden dürfen. Diese Einschränkung gilt zudem für alle Lebensmittel, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht durch den Einsatz von Zusatzstoffen verändert werden dürfen. Verwendung findet die enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose in erster Linie in kalorienreduzierten Produkten. In den kalorienreduzierten Produkten dient E 469 als Fettersatz.

Die Höchstmenge ist hier nicht beschränkt und E 469 darf bis quantum satis zugesetzt werden. Das bedeutet, dass die Lebensmittelhersteller den Lebensmittelzusatzstoff nur in der Menge anwenden dürfen, die für die erwünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.


Herstellung von enzymatisch hydrolysierter Natrium-Carboxymethylcellulose

Hergestellt wird E 469 mithilfe von Enzymen. Diese Enzyme werden aus einer bestimmten Bakterienart namens Trichoderma longibrachiatum gewonnen. Die Enzyme bauen die Cellulose so weit ab, dass aufgrund der neu erreichten Struktur der Moleküle keine Verdickungswirkung mehr erzielt werden kann. Grundsätzlich kann der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen bei diesem Vorgang nicht ausgeschlossen werden. So kann beispielsweise gentechnisch veränderte Baumwolle für die Herstellung von enzymatisch hydrolysierter Natrium-Carboxymethylcellulose eingesetzt werden. Zudem ist die Verwendung gentechnisch veränderter Bakterien beim Herstellungsprozess möglich.


Gesundheitlich Risiken von enzymatisch hydrolysierter Natrium-Carboxymethylcellulose

Experten gehen davon aus, dass von der enzymatisch hydrolysierten Natrium-Carboxymethylcellulose keine gesundheitlichen Risiken ausgehen. Dieser Zusatzstoff gilt daher als unbedenklich und es wurde vom Gesetzgeber kein ADI-Wert festgelegt. E 469 kann uneingeschränkt verzehrt werden.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben