Saccharoseacetatisobutyrat, E 444, SAIB


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Saccharoseacetatisobutyrat ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 444. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Stabilisator als Saccharoseacetatisobutyrat, SAIB oder unter der Nummer E 444 angegeben sein. In der Lebensmittelindustrie wird Saccharoseacetatisobutyrat in der Funktionsklasse der Stabilisatoren geführt und beispielsweise als Farbstabilisator genutzt.

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© Frank Massholder / foodlexicon.org

Saccharoseacetatisobutyrat wird künstlich hergestellt und bereits seit einigen Jahrzehnten von der Lebensmittelindustrie verwendet. Es handelt sich bei diesem Zusatzstoff um eine Mischung verschiedener Esterverbindungen des Haushaltszuckers (Saccharose). Aufgrund seiner Struktur ist dieser Stoff in der Lage, die Dichte von Flüssigkeiten zu beeinflussen. So wird es möglich, dass beispielsweise aromatische Öltröpfchen nicht auf der Flüssigkeit schwimmen, sondern sich gleichmäßig in der Flüssigkeit verteilen. Dies ist beispielsweise wichtig, um Limonade herzustellen. Da Saccharoseacetatisobutyrat ein gutes Lösungsmittel für ätherische Öle ist, kann es genutzt werden, um Aromen zu stabilisieren. Neben Aromen stabilisiert es auch Farben und hält die Verteilung von erwünschten Schwebstoffen in einem Getränk 🛒 oder einer anderen Flüssigkeit stabil. Die Lebensmittelindustrie darf E 444 nur für Getränke verwenden.


Herstellung von Saccharoseacetatisobutyrat

Der Zusatzstoff E 444 wird mittels chemischer Synthese hergestellt. Es ist ein mehrstufiger chemischer Prozess notwendig, bei dem aus Zucker (Saccharose) Saccharoseacetatisobutyrat gewonnen wird.


Verwendung von Saccharoseacetatisobutyrat

Dieser Lebensmittelzusatzstoff ist nicht für Lebensmittel allgemein zugelassen, sondern darf nur für bestimmte Lebensmittel verwendet werden.

In Deutschland darf Saccharoseacetatisobutyrat laut der Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen nur für Getränke genutzt werden. Allerdings gibt es auch hier wieder Einschränkungen. E 444 darf nur für aromatisierte, trübe, nichtalkoholische Getränke sowie aromatisierte, trübe Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von unter 15 % verwendet werden. Die Höchstgrenze für diesen Zusatzstoff liegt bei 300 mg/l. In der Schweiz gelten ähnliche Zulassungsbestimmungen für Saccharoseacetatisobutyrat.


Gesundheitliche Risiken von Saccharoseacetatisobutyrat

E 444 gilt als unbedenklich für die menschliche Gesundheit. Es gibt einen ADI-Wert von 10 mg/kg Körpergewicht, an den sich Verbraucher halten sollten. Allerdings wurde bei toxikologischen Tests an Hunden festgestellt, dass die Tiere infolge des Verzehrs Schäden an Leber und Galle entwickelten. Ob sich diese Ergebnisse auf den Menschen übertragen lassen, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Experten gehen jedoch davon aus, dass der Mensch nicht in gleicher Weise auf diese chemische Verbindung reagiert.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben