Brillantblau FCF, E 133, Patentblau AE, Amidoblau AE


Englisch: Brilliant blue FCF
Französisch: Bleu brillant FCF
Italienisch: Blu brillante FCF


Inhaltsverzeichnis

Brillantblau FCF ist ein synthetischer Farbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 133 für Lebensmittelzusatzstoffe trägt. Brillantblau FCF gehört genau wie der Farbstoff Patentblau V zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Gekennzeichnet sind die Triphenylmethanfarbstoffe durch drei Phenylreste und ein zentrales Kohlenstoffatom. Auf der Zutatenliste kann der Farbstoff auch als Amidoblau AE oder Patentblau AE deklariert sein. Bei Brillantblau FCF ist wasserlöslich, zeigt sich stabil bei Licht und Hitze und färbt Lebensmittel blau. In sauren Lösungen geht der blaue Farbton in einen grünen Ton über.


Herstellung von Brillantblau FCF

Da es sich bei Brillantblau FCF um einen künstlichen Farbstoff handelt, wird dieser auch künstlich, also synthetisch hergestellt. Für die Herstellung von Brillantblau FCF ist ein mehrstufiger Prozess notwendig. Im Laufe des Prozesses findet eine chemische Synthese statt. Die Bezeichnung Brillantblau FCF wird in der Regel für das Natriumsalz verwendet, das aus dieser Verbindung hervorgeht. Allerdings sind auch die anderen Stoffe wie der Aluminiumlack, das Calcium- und das Kaliumsalz zugelassen.


Verwendung von Brillantblau FCF

Der Lebensmittelfarbstoff Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Lebensmittel und in begrenzter Menge zugelassen. Verwendet werden darf er unter anderem für essbare Käserinde, essbare Wursthüllen, Blätterteiggebäck, Kekse, Kuchen, Desserts, Speiseeis, Obstweine, Fruchtweine, Spirituosen und Süßigkeiten. Brillantblau FCF wird zudem verwendet, um in Mischung mit anderen Farbstoffen verschiedene Violett-, Braun- und Grüntöne zu erhalten.


Brillantblau FCF: Gesundheitliche Risiken

Der ADI-Wert des Lebensmittelzusatzstoffes Brillantblau FCF liegt bei 0 bis 0,1 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Der Farbstoff gilt als unbedenklich, da er größtenteils unverdaut wieder ausgeschieden wird. Laut der EG-Öko-Verordnung dürfen Farbstoffe nur dann verwendet werden, wenn sie noch einem weiteren Zweck als der Einfärbung des Lebensmittels dienen. In der Regel kommt Brillantblau FCF für Bio-Lebensmittel nicht in Frage.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon