Kehlen, Gekehlt, Seegekehlt , Landgekehlt


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Der Begriff kehlen beschreibt eine bestimmte Art Fische auszunehmen. Beim Kehlen werden den Fischen von den Kiemen her die Eingeweide entfernt. Kiemen und Eingeweide müssen aber nicht vollständig entfernt sein, um einen Fisch als gekehlt im Handel anbieten zu dürfen.

Seegekehlte Fische werden schon an Bord der Fangschiffe, landgekehlte Fische erst an Land ausgenommen.

Diese Methode wird beispielsweise für die Herstellung von Matjes verwendet. Beim Matjes ist es allerdings zwingend notwendig, dass beim Kehlen die Bauchspeicheldrüse im Hering bleiben, sie darf nicht mit ausgenommen werden. Weitere gekehlte Fische bzw. Fischerzeugnisse aus gekehlten Fischen können beispielsweise Fettheringe, Milder Vollhering, Salzheringe oder Vollheringe sein.



Quellen


  • Dr. Birgit Rehlender: Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch). Behr's Verlag, 2016 » Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch)