Fischstreifen, Streifen, Stremel


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Als Fischstreifen, Streifen bzw. Stremel bezeichnet man Teile von ausgenommenen Fischen ohne Kopf und Schwanzflosse. Je nach Fischart und Herstellungsmethode werden Stücke entgrätet oder nicht entgräteten im Handel angeboten. Sie entsprechen damit der Definition von Fischstücken. Ein Fischerzeugnis mit der Bezeichnung Stremel in Verbindung mit einer Fischart deutet also auf eine entsprechend angewandte Zuschnittart des zubereiteten Fisches hin. So beispielsweise der Stremellachs.



Quellen


  • Dr. Birgit Rehlender: Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch). Behr's Verlag, 2016 » Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch)