Schaumweinähnliche Getränke


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Man bezeichnet Schaumweinähnliche Getränke auch als Beerenschaumwein, Obstschaumwein oder Fruchtschaumweine. Sie werden aus Weinen verschiedener Fruchtsorten (Beispielsweise Äpfel 🛒, Aprikosen, Beeren, Birnen und Pfirsiche) hergestellt. Ihr Kohlensäure-Druck muss mindestens 3 bar betragen und der Alkoholgehalt darf 5 Vol.-% nicht unterschreiten. Die verwendete Fruchtart darf auf dem Etikett angegeben werden, z.B. Apfelschaumwein: Er kann als solcher, oder nur als Frucht- oder Obstschaumwein bezeichnet werden.



Quellen


  • Hans Ambrosi: Wein A bis Z. Gräfe & Unzer, 1994 » Wein A bis Z