Räucher-Lachsforelle, Geräucherte Lachsforelle


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Als Räucher-Lachsforelle werden geräucherte Seiten oder Stücke von Forellen bezeichnet, die von ausgenommenen Forellen mit einem Mindestgewicht von 1500 g oder von Forellenseiten mit einem Mindestgewicht von 400 g stammen müssen. Der Fettanteil von Räucher-Lachsforellen darf nicht unter 8 % im essbaren Teil liegen. Räucher-Lachsforellen dürfen vorgesalzen oder gesalzen werden.



Quellen


  • Dr. Birgit Rehlender: Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch). Behr's Verlag, 2016 » Leitsätze 2016 (ehemals Deutsches Lebensmittelbuch)