Phosphatstärken sind chemisch modifizierte Stärken und werden von der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff als modifizierte Stärke, Verdickungsmittel, Stabilisator und Trägerstoff eingesetzt. Die Phosphatstärken sind verschiedene Verbindungen mit Phosphorsäure. Zu den, als Lebensmittelzusatzstoffen zugelassenen Phosphatstärken gehören Acetyliertes Distärkephosphat (E 1414), Distärkephosphat (E 1412), Monostärkephosphat (E 1410) und Phospahtiertes Distärkephosphat (E 1413).
Um Phosphatstärken herstellen zu können, wird eine chemische Reaktion von natürlicher Stärke und Phosphorchloriden (chemische Verbindungen zwischen den Elementen Phosphor und Chlor) herbeigeführt. Natürlich Stärke kann aus Weizen, Kartoffeln und Mais gewonnen werden. Bei der Herstellung aller Phosphatstärken könnte auch Stärke von gentechnisch veränderten Kartoffeln, Mais oder Weizen (siehe auch: Liste genetisch veränderter Zusatzstoffe) zum Einsatz kommen.
Phosphatstärken sind im Vergleich mit natürlicher Stärke aus Weizen, Kartoffeln oder Mais besonders stabil gegen Hitze und Säuren.
Phosphatstärken sind grundsätzlich für alle Lebensmittel zugelassen. Eine Höchstmengenbeschränkung gilt hier nur für Säuglings- und Kleinkindnahrung. Ansonsten dürfen Phosphatstärken bis zur ausreichenden Menge (quantum satis) zugesetzt werden. Das bedeutet es dürfen gerade so viel Phosphatstärken zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, wie es zur Produktion notwendig ist. Ausgenommen sind jedoch Lebensmittel, die unbehandelt bleiben sollen und aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Zusatzstoffe enthalten dürfen. Phosphatstärken werden überwiegend für die Herstellung von Backwaren, Brot, Trockensuppen, Dressings, Tortenfüllungen, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten, Puddingpulver, Milcherzeugnisse Mayonnaise, und Saucen verwendet.
Für Phosphatstärken wurde kein ADI-Wert festgelegt. Diese Zusatzstoffe gelten als gesundheitlich unbedenklich. Phosphatstärken werden wie natürliche Stärke verdaut und in den Kohlenhydratkreislauf aufgenommen.