Als Nüsse werden viele
Früchte
bezeichnet. Aus botanischer Sicht sind Nüsse
Schließfrüchte. Sie bilden eine harte, holzartige Fruchtknotenwand,
die einen Kern umschließt. Der Kern ist der eigentliche Samen und wird im Handel
als Nuss angeboten. Im handelsüblichen und lebensmittelrechtlichen Sinn dürfen
jedoch nur
Haselnüsse
und
Walnüsse
als solche Bezeichnet werden. Andere Nussarten (beispielsweise
Cashewnüsse,
Macadamianüsse
oder
Paranüsse)
müssen immer im Handel mit der vollständigen Bezeichnung gekennzeichnet werden.