Fischerzeugnisse sollten mit Ausnahme von Fischkonserven im Kühlschrank aufbewahrt werden. verdorbene Fischerzeugnisse dürfen wegen der Gefahr einer Lebensmittelvergiftung nicht mehr verzehrt werden.
Deklaration von Fischerzeugnisse
Fischerzeugnisse dürfen Lebensmittelzusatzstoffe enthalten. Sie müssen auf der Verpackung deklariert werden. Bei in Flüssigkeit eingelegten Fischzubereitungen muss zudem das Abtropfgewicht auf der Verpackung angegeben werden.