Kaliumgluconat, E 577


Englisch: Potassium gluconate
Französisch: Gluconate de potassium
Italienisch: Gluconato di potassio
Spanisch: Gluconato de potasio


Inhaltsverzeichnis

Kaliumgluconat gehört zu den Gluconaten und ist das Natriumsalz der Fruchtsäure Gluconsäure und wird von der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff in den Funktionsklassen der Komplexbildner, Säureregulatoren und Stabilisatoren eingesetzt. Kaliumgluconat trägt die europäische Zulassungsnummer E 577 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Komplexbildner als Kaliumgluconat oder mit der Nummer E 577 angegeben sein.


Verwendung von Kaliumgluconat

Kaliumgluconat darf von der Lebensmittelindustrie genau wie auch die Gluconsäure für alle Lebensmittel verwendet werden, denn dieser Zusatzstoff ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Eine Ausnahme bilden allerdings Lebensmittel, die in unbehandelter Form angeboten werden sollen. Zugesetzt werden darf dieser Lebensmittelzusatzstoff auch dann nicht, wenn die jeweiligen Lebensmittel aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mit Zusatzstoffen versehen werden dürfen. Grundsätzlich darf die Lebensmittelindustrie diesen Zusatzstoff ohne Beschränkung der Höchstmenge verwenden. Das heißt, er darf bis quantum satis, also bis zur notwendigen Menge, die für das gewünschte Ergebnis ausreicht, zugesetzt werden.

Die Lebensmittelindustrie verwendet E 577 beispielsweise für Obsterzeugnisse, Gemüseerzeugnisse und Desserts.

Kaliumgluconat wird allerdings nicht nur als Zusatzstoff, sondern auch zur Anreicherung mit Kalium verwendet. Die chemische Verbindung ist leicht löslich und wird im menschlichen Organismus gut aufgenommen und verwertet. Wird die chemische Verbindung für die Anreicherung mit Kalium genutzt, dann wird sie nicht wie ein Zusatzstoff behandelt und muss auch nicht als solche gekennzeichnet werden.

Kaliumgluconat unterstützt wie auch die anderen Gluconate die Wirkung von Antioxidantien und sorgt dafür, dass sich stabile Komplexe zwischen Eisen- und Calciumionen bilden. Geliermittel und Verdickungsmittel werden in ihrer Wirkung gestärkt. Milcherzeugnisse werden durch E 577 besser quellfähig. Hinzukommt, dass E 577 den bitteren Nachgeschmack von Süßstoffen überdeckt.


Deklaration

Ob gv-Mais (genetisch veränderter Mais) für die Herstellung von Kaliumgluconat verwendet wird, deklarieren die Hersteller zur Zeit nicht. Vom Gesetzgeber müssen nur solche Produkte entsprechend gekennzeichnet werden, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden. Kaliumgluconat hingegen wird nicht direkt, sondern während einem mehrstufigen Prozess gewonnen. Darum ist die Kennzeichnungspflicht nicht eindeutig vorgeschrieben, so dass die Verwendung von gv-Mais an dieser Stelle nicht stattfindet.
Die Verwendung von Enzymen wird üblicher weise nicht auf der Zutatenliste vermerkt. Darüber hinaus ist deren Herstellung mit Hilfe von genetisch veränderten Mikroorganismen nicht kennzeichnungspflichtig.


Herstellung von Kaliumgluconat

Bei Kaliumgluconat handelt es sich um einen künstlich hergestellten Lebensmittelzusatzstoff auch künstlich hergestellt. Grundlage für dessen Herstellung ist die Gluconsäure. Gluconsäure wird aus Glukose (Traubenzucker) hergestellt. Zur Herstellung können entweder Enzyme verwendet werden oder die Glucose wird durch Fermentation mit bestimmten Schimmelpilzen zu Gluconsäure umgewandelt. Dabei sind verschiedene Anwendungen der Gentechnik möglich. Für die industrielle Herstellung von Glukose wird überwiegend Stärke von Mais, Kartoffeln oder Weizen genutzt. Insbesondere Maisstärke aus den Improtländern USA oder Argentinien können von gentechnisch verändertem Mais stammen. Auch die Enzyme zur Herstellung von Kaliumgluconat werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.


Gesundheitlichen Risiken von Kaliumgluconat

Der Lebensmittelzusatzstoff Kaliumgluconat wurde von Experten als unbedenklich eingestuft. Aus diesem Grund gibt es für diesen Zusatzstoff auch keinen ADI-Wert. Der ADI-Wert gibt den Wert an, der beim Verzehr des jeweiligen Zusatzstoffes nicht überschritten werden sollte. Da Gluconsäure und Gluconate zu Durchfall führen können, wenn diese in hohen Dosen verzehrt werden, wird von einem häufigen Verzehr abgeraten.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben