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Kategorie: Getränke: Alkoholhaltige Getränke: Wein

Tafelwein, Tischwein, fr.: Vin de Table, Vins de Consommation Courante, it.: Vino da Tavola



Tafelwein in Deutschland

Tafelwein ist die unterste Qualitätstufe nach deutschem Weinrecht. Eine amtliche Prüfung der Qualität ist nicht vorgesehen, jedoch gibt es Bedingungen, die der Wein erfüllen muss. Dabei spielt eine Rolle, ob der Wein aus der Weinbauzone B (nur Anbaugebiet Baden) oder der Weinbauzone A (alle anderen Weinanbaugebiete) stammt.

Tafelweingebiete

Der Wein darf nicht mit dem Namen eines der 13 deutschen Weinanbaugebiete oder mit Großlagen-, Lagen oder Ortsnamen gekennzeichnet sein. Stattdessen gibt es 6 Tafelweingebiete:

  • Rhein-Mosel - Untergebiete Rhein und Mosel
  • Oberrhein - Untergebiete Burgengau und Römertor
  • Neckar
  • Bayern - Untergebiete Main, Donau, Lindau
  • Albrechtsburg (Sachsen)
  • Stargarder Land (Mecklenburg-Vorpommern)

Das Gebiet Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern nimmt eine Sonderstellung ein, weil es als Weinbaugebiet seit 2004 ausschließlich für Tafelwein benannt ist.

In den Gebieten, die zur Weinbauzone A gehören, muss der Wein einen Alkoholgehalt von mindestens 5 % (oder 44 Oechsle) vor er Anreicherung haben, nachher mindestens 8,5 %. Dabei darf die Anreicherung höchstens 3,5 % mehr an Alkohol beitragen. Der Höchstalkoholgehalt mit Anreicherung ist bei Rotwein 12 %, bei Weißwein 11,5 %. Wird der Wein nicht angereichert, so gibt es keine Alkoholhöchstgrenze.

In Weinbauzone B gilt entsprechend: Mindestgehalt 6 % bzw. 50 Oechsle vor der Anreicherung, die Anreicherung darf höchstens 2,5 % mehr ergeben. Höchstwerte für Alkohol bei Anreicherung 12,5 % für Rotwein und 12 % für Weißwein. Auch hier gibt es keine Alkoholhöchstgrenze, wenn keine Anreicherung vorgenommen wurde.

Dass ohne Anreicherung keine Obergrenze für den Alkoholgehalt besteht, eröffnet dem Erzeuger die Möglichkeit, auch hochwertige Weine als Tafelwein einzustufen, wenn er eine der Bedingungen der höheren Stufen nicht erfüllen kann oder will oder wenn er den Prüfaufwand umgehen will. Manchmal geht es darum, ein besonderes Herstellungsverfahren zu verwenden.

Tafelwein in Österreich

In Österreich wird Tafelwein auch als Tischwein bezeichnet. Er muss auch Trauben stammen, die mindestens 13° KMW bzw. 63° Oechsle aufweisen. Darüber hinaus darf österreichischer Tafelwein nicht in 0,75-Liter-Flaschen abgefüllt werden.

Tafelwein in Schweiz

In der Schweiz gehören Markenweine zu den Tafelweinen. So wie in Österreich wird er auch in der Schweiz gelegentlich als Tischwein bezeichnet. Schweizer Tafelweine dürfen Phantasienamen tragen, wenn sie zusammen mit der Rebsorte oder zusammen mit der Herkunftsbezeichnung verwendet werden. So entstehen in Zusammenhang mit der Rebsorte Bezeichnungen wie Dolè "Château vieux" oder Fendant "Pierrafeu" oder in Zusammenhang mit der Herkunftsbezeichnug Namen wie Aigle "Les Murailles", Hallauer "Chilcheweg" oder Luins "Bravade". Man hat diese Regelung gewählt, um die Markennamen vor der Anonymität zu bewahren. In der Schweiz werden Tafelweine meist als Verschnitt mit ausländischen Weinen hergestellt.

Tafelwein in Luxemburg

In Luxemburg dürfen Weine als Tafelweine bezeichnet werden, die nicht Marque Nationale besitzen. Wein aus der Rebsorte Elbling darf nur als Tafelwein vermarktet werden.

Tafelwein in Frankreich

In Frankreich nennt man Tafelweine Vin de Table oder Vins de Consommation Courante. Sie stellen etwa die Hälfte aller französischen Weine dar. In Frankreich trinkt man Tafelweine fast ausschließlich auf dem Land. Sie unterliegen keiner speziellen Klassifizierung. Jedoch sind, um ein Mindestmaß an Qualität zu gewährleisten die Rebsorten, ein Mindestalkoholgehalt von 8,5 oder 9 Vol.-% sowie ein Mindestgehalt an Säure von 4,5 g/l vorgeschrieben. Die Etikettierung muss mit dem Alkoholgehalt und der Aufschrift Vin de Table versehen sein. Weine, die die Aufschrift Vin de Pays, also Landwein bestimmter Herkunft oder Tafelwein bestimmter Herkunft sind und den Namen des Departements tragen, zeigen sie oft einen gewissen Gebietscharakter.

Tafelwein in Italien

In Italien dürfen Tafelweine seit 1973 die Bezeichnung Vino da Tavola tragen. In der Weinklasse Vino da Tavola finden sich mitunter Weine, die den DOC-Weinen oder DOCG-Weinen qualitativ überlegen sind.

Tafelwein in Ungarn

In Ungarn werden laut ungarischem Weingesetz von 1970 Tafelweine als Pecsenye Bor bezeichnet, was so viel bedeutet wie Bratenwein. Pecsenye Bor muss zwischen 10,5 und 12 Vol.-% Alkohol aufweisen. Auf dem Etikett müssen die verwendete Rebsorte und die Herkunft angegeben werden.

Tafelwein in Rumänien

In Rumänien wurde durch die so genannte Norme Tehnice Nr. 41/1972 die Einteilung von Güteklassen für Wein geregelt. Dabei werden zwei Tafelweinstufen unterschieden. Zum einen die Vin de Masa, also den Tischwein und zum anderen den Vin de Masa superior, also den gehobenen Tischwein.


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