Sulfitlaugen-Zuckerkulör, E 150 b


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Sulfitlaugen-Zuckerkulör ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 150 b für Lebensmittelzusatzstoffe trägt und von der Lebensmittelindustrie als Farbstoff verwendet wird. Sulfitlaugen-Zuckerkulör verleiht Lebensmittel einen bräunlichen Farbton. Der Sulfitlaugen-Zuckerkulör hat ähnliche Eigenschaften wie der Zuckerkulör (E 150 a). beide Farbstoffe werden mit reaktionsbeschleunigenden Chemikalien hergestellt. Sulfitlaugen-Zuckerkulör löst sich in Wasser und Alkohol. Der Farbstoff ist hitze- und lichtbeständig. Sulfitlaugen-Zuckerkulör hat einen süßlichen bis bitteren Geschmack.


Herstellung von Sulfitlaugen-Zuckerkulör

Zur Herstellung von Sulfitlaugen-Zuckerkulör werden Haushaltszucker, Invertzucker, Fructose oder Glucose verwendet. Mit Hilfe von so genannten Reaktionsbeschleunigern wird der Zucker erhitzt. Dabei geht man kontrolliert vor und erhitzt den Zucker auf eine Temperatur von 120 °C bis 150 °C. So entsteht Zuckerkulör. Die einzelnen Zuckerkulöre unterscheiden sich hauptsächlich anhand der eingesetzten Reaktionsbeschleuniger. Im Falle des Sulfitlaugen-Zuckerkulörs werden Sulfitverbindungen wie Natriumsulfit, Kaliumsulfit oder schwefelige Säuren verwendet. Bei der Herstellung von Sulfitlaugen-Zuckerkulör können gentechnisch veränderter Organismen zum Einsatz kommen.


Verwendung von Sulfitlaugen-Zuckerkulör

Für Sulfitlaugen-Zuckerkulör gelten keine Höchstmengenbeschränkungen. Der Lebensmittelfarbstoff darf allen Lebensmitteln zugesetzt werden, bei denen ein Zusatz von Farbstoff grundsätzlich erlaubt ist. Verboten ist der braune Farbstoff, wenn er zur Vortäuschung falscher Inhaltsstoffe dienen könnte. Das gilt beispielsweise für Brot oder Schokolade.

Sulfitlaugen-Zuckerkulör wird eingesetzt um alkoholhaltige Getränke wie Whiskey, Bier oder Alkopops einzufärben. Der Farbstoff wird zudem verwendet für Wurstwaren, Cola, Marmelade, Konfitüren, Gelees, Würzsaucen, Essig, Gemüsekonserven und Süßigkeiten.


Sulfitlaugen-Zuckerkulör: Gesundheitliche Risiken

Sulfitlaugen-Zuckerkulör wurde als unbedenklich eingestuft und so existiert auch kein ADI-Wert für diesen Farbstoff. Laut der EG-Öko-Verordnung dürfen Farbstoffe jedoch nicht bei Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden, wenn der Farbstoff nicht zusätzlich zur Einfärbung einen weiteren Zweck erfüllt.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben