Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch am 20. Februar 1975, dass die
Bezeichnung Sekt nicht nur deutsche Produkte tragen dürfen. Die Bezeichnung
Prädikatssekt ist seit 1967 verboten.
Bestimmungen für deutschen Sekt
Deutscher Sekt muss mindestens 10 Vol.-% Alkoholgehalt haben.
Der Flaschendruck muss mindestes 3,5 bar aufweisen. Wenn dem Sekt künstlich Kohlensäure
zugeführt wurde, muss dies deklariert werden. Deutscher Sekt muss mindesten 9 Monate
reifen. Qualitätsschaumweine dürfen nicht mehr als 185 mg schweflige
Säure
pro 100 ml
aufweisen. Auf dem Etikett von deutschem Sekt muss auch eine amtliche Prüfnummer
angegeben werden. Auf dem Etikett von deutschem Qualitätsschaumwein darf zudem die
Rebsorte,
der Jahrgang und die Herkunft tragen, wenn der jeweilige Anteil mindestens 75 % beträgt.
Den Zusatz
Flaschengärung
darf auf dem Etikett vermerkt werden, wenn der Sekt mindestens 6 Monate auf der Hefe
gelagert wurde.
Deutscher Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.) muss zu 100 % aus
Wein
aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete hergestellt werden.
Sekt wird in
Deutschland
vorwiegend im
Großraumgärungs-Verfahren
hergestellt. Rieslingweine eigenen sich besonders gut zur Sektherstellung. Die letzte
Dosage,
bestimmt die Geschmacksrichtung des Sektes. Sie ist vom Gesetzgeber geregelt und schreibt beispielsweise
die Zuckermenge vor, die für die Geschmacksrichtungen extra brut (extra trocken), brut (herb), und mild
(süß), die zugegeben werden darf. Jahrgangssekt muss zu mindestens 85 % aus einem Jahrgang stammen.
Sekt in Frankreich
In
Frankreich
wird Schaumwein aus einem bestimmten Gebiet als
Champagner
bezeichnet. Die Schaumweine aus anderen französischen Weinanbaugebieten heißen
Vin mousseux
bzw. Mousseux, der beispielsweise aus Burgund oder dem Loiregebiet stammt oder
Crémant,
der beispielsweise aus dem Elsaß stammt.
Sekt in Italien
In
Italien
wird Schaumwein in vielen Gebieten hergestellt. Der bekannteste Schaumwein ist der
Asti spumante.