Rheinisches Apfelkraut


Inhaltsverzeichnis
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Rheinisches Apfelkraut ist ein Obstkraut bzw. Apfelkraut und eine Spezialität bzw. traditionelles Produkt des Rheinlandes. Apfelkraut hat eine braune bis dunkelbraune, gelee- bzw. sirupartige, streichfähige Beschaffenheit und zählt zu den Obstprodukten. Es wird überwiegend aus Äpfeln 🛒 zubereitet. Es kann aber durchaus auch einen kleinen Anteil Birnen enthalten. Zudem kann Rheinisches Apfelkraut auch mit Zucker gesüßt sein. Der typische Geschmack des Rheinisches Apfelkrauts ist u. a. auf die im Rheinland angebauten Äpfel zurückzuführen.
Im Vergleich zu Konfitüre ist der Fruchteinsatz bei Apfelkraut deutlich höher. Während zur Herstellung von 100 g Konfitüre häufig nur etwa 45 g Fruchte verwendet werden, kommt auf 100 g Rheinisches Apfelkraut mindestens 270 g Äpfel und Birnen.


Geschützte geografische Angabe

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Seit 2012 ist Rheinisches Apfelkraut eine nach europäischen Recht geschützte geografische Angabe. Das bedeutet das das Produkt eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel - in diesem Fall also die Äpfel und Birnen - mit dem Herkunftsgebiet besitzt und mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchgeführt wird.

Schutzgemeinschaft

Die Schutzgemeinschaft Rheinischer Zuckerrübensirup und Rheinisches Apfelkraut ist ein Zusammenschluss von Betrieben, die nach traditionell überlieferter Weise Zuckerrübensirup und Apfelkraut herstellen und den Schutz der Produktbezeichnung "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) für Rheinischer Zuckerrübensirup und Rheinisches Apfelkraut beantragt.


Herstellung

Insbesondere alte, süße Apfelsorten wie der Doppelte Härtling eignen sich für die Zubereitung von rheinischen Apfelkraut. Die Zugabe von Birnen rundet den Geschmack des Apfelkrauts ab. Die Herstellung erfolgt idealerweise nur aus ganzen, vollreifen Äpfeln und Birnen und kann mit oder ohne Zusatz von Zucker zubereitet werden. Die Früchte werden durch Dämpfen, Kochen oder Auspressen entsaftet. Der so gewonnene Apfelsaft wird gegebenenfalls passiert und anschließend über einen längeren - je nach Saftmenge bis zu 6 Stunden lange dauernden - Zeitraum zu einer zähen, geleeartigen Konsistenz eingekocht. Das Apfelkraut erstarren beim Erkalten auf Zimmertemperatur zu einer streichfähigen, geleeartigen Masse.

Für industriell hergestelltes Apfelkraut gelten die Vorgaben der deutschen Lebensmitteleitsätze. Demnach muss 1 kg verzehrfertiges Rheinisches Apfelkraut aus mindestens 2,7 kg Obst hergestellt worden sein. Das Obst für die Herstellung von Apfelkraut darf sich aus Äpfeln und Birnen zusammensetzen; mindestens 2,1 kg müssen davon von Äpfel stammen. Auf 1 kg fertiges Apfelkraut darf zudem maximal 400 g Zucker hinzugefügt worden sein.


Verwendung

Apfelkraut wird überwiegend als süßer Brotaufstrich oder als Zutat für den Rheinischen Sauerbraten oder Reibekuchen verwendet. Darüber hinaus eignet sich das Rheinische Apfelkraut auch als Beilage zu Hartkäse, Vanilleeis, Pfannkuchen oder zu Fleisch, insbesondere aber zu gepökeltem Schweinefleisch wie Kassler sowie als Zutat für Saucen.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Rheinisches Apfelkraut ist ein Brotaufstrich, Obst- und Fruchterzeugniss
  • Rheinisches Apfelkraut wird hergestellt aus Äpfeln, Birnen
  • Rheinisches Apfelkraut wird verwendet für Desserts, Kuchen
  • Rheinisches Apfelkraut wird zubereitet mit Zucker



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon