Natriumhydrogencarbonat, E 500ii, Natron, Natriumbikarbonat, Natriumhydrogenkarbonat, Bikarbonat, Backsoda


Englisch: Sodium bicarbonate
Französisch: Bicarbonate de sodium
Italienisch: Bicarbonato di sodio
Spanisch: Bicarbonato de sodio


Inhaltsverzeichnis

Natriumhydrogencarbonat ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 500ii. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Natriumhydrogencarbonat auch als Natron, Bikarbonat, Backsoda, Natriumbikarbonat, Natriumhydrogenkarbonat oder unter seiner E-Nummer deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Natriumhydrogencarbonat in den Funktionsklassen Backtriebmittel, Trägerstoffe und Säureregulatoren geführt.

Natriumhydrogencarbonat gehört zu den Natriumcarbonaten. Neben Natriumhydrogencarbonat werden auch Natriumcarbonate (Dinatriumcarbonat, Soda) und Natriumsesquicarbonat (Mischkristall aus Natriumcarbonat und Natriumhydrogencarbonat, en.: sodium sesqui carbonate) zu den Natriumcarbonaten gezählt. Natriumhydrogencarbonat liegt als farb- und geruchloser, kristalliner Feststoff vor. Während Natriumcarbonat, also Soda in erster Linie in Trinkwasser zur Säureregulation und zum Aufschließen von Milcheiweiß und Kakao im Einsatz ist, ist Natron ein wichtiger Bestandteil von Backpulver. In Backpulvern macht sich die Lebensmittelindustrie die Eigenschaft zunutze, dass Natriumcarbonate in Verbindung mit Säuren abgebaut werden. Bei diesem Prozess wird Kohlensäure freigesetzt. Die Kohlensäure sorgt dafür, die Teiglockerung, also dass Teige aufgehen, locker werden und ein größeres Volumen erhalten.


Verwendung von Natriumhydrogencarbonat

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© Frank Massholder / http://www.foodlexicon.org

Natriumcarbonate wie das Natriumhydrogencarbonat dürfen für Lebensmittel allgemein verwendet werden. Nicht erlaubt ist die Beimengung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mit solchen versehen werden dürfen und solchen, die unbehandelt auf den Markt kommen sollen. Eine Höchstmengenbeschränkung gibt es für E 500ii nicht. Dieser Lebensmittelzusatzstoff darf bis quantum satis beigemischt werden. Quantum satis bedeutet in etwa so viel wie "ausreichende Menge". Die Lebensmittelhersteller dürfen also genau die Menge des Zusatzstoffes verwenden, die für die gewünschte Wirkung notwendig ist.

Eingesetzt wird E 500ii unter anderem für Tafelwasser, Sauerrahmbutter, Backpulver, Kakaoerzeugnisse und Schokolade. Die Verwendung von E 500ii für Bio-Lebensmittel ist erlaubt.


Herstellung von Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydrogencarbonat kommt zwar auch in der Natur vor, für die Verwendung in der Lebensmittelindustrie wird dieser Zusatzstoff jedoch in der Regel industriell hergestellt. Um E 500ii zu erhalten, werden Kohlendioxid und Ammoniak in einer Natriumchloridlösung dazu gebracht, miteinander zu reagieren. In der Natur ist die chemische Verbindung beispielsweise in den Natronseen in Afrika und Amerika zu finden.


Gesundheitliche Risiken durch Natriumhydrogencarbonat

Natriumcarbonate wie das Natriumhydrogencarbonat gelten als gesundheitlich unbedenklich. Der Gesetzgeber hat daher keinen ADI-Wert für E 500ii vorgesehen. Produkte mit dem Zusatzstoff E 500ii können laut Gesetzgeber ohne Bedenken verzehrt werden. Zu beachten ist allerdings, dass direkter Haut- oder Augenkontakt mit der Substanz zu Irritationen führen kann.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Natriumhydrogencarbonat besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
  • Natriumhydrogencarbonat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Backtriebmittel, Trägerstoff, Säureregulator
  • Natriumhydrogencarbonat ist ein Aufschlussmittel
  • Natriumhydrogencarbonat wird hergestellt aus Kohlendioxid, Ammoniak
  • Natriumhydrogencarbonat wird verwendet für Backpulver, Tafelwasser, Sauerrahmbutter, Kakaoerzeugnisse, Schokolade, Biolebensmittel



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben