Chaptalisation


Englisch: Chaptalization
Französisch: Chaptalisation
Italienisch: Zuccheraggio
Spanisch: Chaptalización


Inhaltsverzeichnis

Als Chaptalisation bezeichnet man ein Verfahren zur Erhöhung des tatsächlichen Alkoholgehaltes im Wein, das nach dem französischen Chemiker und ehemaligen französischen Innenminister Jean-Antoine Claude Chaptal benannt wurde.
Durch die Zugabe von Saccharose bzw. Rübenzucker zum Traubensaft oder zum Most entweder vor oder während des Gärprozesses erhöht sich der Alkoholgehalt im Wein da die Weinhefe den zugeführten Zucker wie natürliche Glukose oder Fruktose behandeln und somit zu Alkohol umwandeln.

Ursprünglich nützte man die Chaptalisation um durch Schlechtwetter beeinträchtigte und somit schwache Jahrgänge qualitativ aufbessern zu können. Außerhalb Europas ist die Chaptalisation meist nicht gebräuchlich oder sogar per Gesetz verboten; Insbesondere in den Ländern mit hoher Sonneneinstrahlung. Statdessen wird diesen Ländern die so genannte Azidifikation zur Erhöhung des Säuregehalts angewand. Azidifikation ist die Griechisch-lateinische Bezeichnung für die Anreicherung mit Säure. Bei dieser Technik wird Wein die natürlich fehlende Säure zugeführt.


Gesetzliche Grundlagen

Bis heute ist die Chaptalisation ein wichtiger Baustein in vielen europäischen Weinanbaugebieten geblieben und unterliegt strengen Richtlinien, die je nach Anbaugebiet stark variieren. Durchschnittlich dürfen den Weinen zwischen 2 und 4 Vol. % Alkohol durch die Zugabe von Zucker zugeführt werden. Generell benötigt man ca. 2,4 kg Zucker, um den Alkoholgehalt von 100 l Wein um 1 Vol. % zu erhöhen.

Die Europäische Union hat genaue Regeln in Bezug auf Chaptalisation aufgestellt. So dürfen in den kältesten Weinanbaugebieten Europas, der so genannten Zone A (dazu gehören beispielsweise England und Wales, Luxemburg oder Mosel-Saar-Ruwer Weinanbaugebiet) die Weißweine im Durchschnitt um maximal 3,5 Vol. % und die Rotweine um maximal 4 Vol. % angereichert werden. In der Weinbauzone B (dazu gehören beispielsweise Elsass, Baden oder Champagne) dürfen die Weine um 2,5 Vol. % aufgezuckert werden. In der Zone C (dazu gehören beispielsweise Bordeaux oder Burgund) sind es nur noch 2 Vol. %.

Weitere gesetzliche Regelungen unterschieden sich je nach Weinbauland. So dürfen in Deutschland nur Weine bis zur Stufe der Qualitätsweine aufgezuckert werden, bei höherwertigen Gewächsen wie Prädikatsweinen ist die Chaptalisation strengstens verboten. In Italien darf zur Chaptalisation nur Traubenmostkonzentrat und kein Zucker verwendet werden.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Chaptalisation wird verwendet zum Keltern von Rotwein, Weißwein



Quellen


  • Andre Domine: Wein. Könemann, 2002 » Wein